03.02.2015 - 5.5 Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Seitens von Frau Wittmann wird die Frage nach der Fortschreibungsmöglichkeit des Mietspiegels gefragt. Herr Steinke zeigt auf, dass ein qualifizierter Mietspiegel alle zwei Jahre anzupassen ist. Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels aus dem Jahr 2013 erfolgte anhand des Verbraucherindexes des Statistischen Bundesamtes.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage