18.06.2015 - 3.6 Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Ra...

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Beratung

Herr Hinz berichtet, dass der Turm seit 2013 sanierungsbedürftig ist und die Sanierung unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Auflagen erfolgt ist. Eine schulische Nutzung ist nicht vorgesehen. Der Finanzierungsrahmen soll in der Niederschrift ausgewiesen werden.

 

Nachtrag:

Die Baumaßnahme Sanierung des Turms am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurde mit brutto 267.750,00 EUR inkl. Honorarkosten abgeschlossen. Durch die Umstellung der Vertträge mit der OGM GmbH erfolgte die Abrechnung nicht wie ursprünglich vorgesehen als Einzelmaßnahme, sondern als objektspezifische Maßnahme im Rahmen der durch die OGM GmbH abgeschlossenen Generalunternehmerverträge.