23.04.2015 - 5.1 Sachstandsbericht im Inklusionsprozess an Oberh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
6. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 23.04.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Frau Münich weist zunächst darauf hin, dass aufgrund des Briefes der Lehrerräte der Oberhausener Gymnasien vom 08.03.2015 Kontakt mit den Schulaufsicht aufgenommen wurde, da auch die Bezirksregierung Adressat des Briefes war. Am 17.04.2015 hat dann ein Gespräch zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht und Vertretern der Lehrerräte stattgefunden hat. Das Gespräch war sehr konstruktiv, jedoch konnte nicht auf alle Fragen eingegangen werden. Ein weiterer Gesprächsbedarf ist durch die Lehrerräte noch nicht spezifiziert worden.
Frau Grüter verdeutlicht den Prozess vor dem Start der Inklusion an allen Schulen. Das gemeinsame Lernen an allen Grundschulen wird nun auf alle Schulformen übertragen. Die konzeptionelle Entwicklung ist jedoch Aufgabe der Schulen.
In der weiteren sehr engagiert geführten Diskussion wird auch Schulleitern das Wort erteilt. Es wird ausgeführt, dass die Problemlage größer ist, als in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Inklusion kann nur gelingen, wenn alle mitgenommen werden.
Da wiederholt ein Rederecht für die anwesenden Lehrerräte der Gymnasien gefordert wird, weist die Schulaufsicht darauf hin, dass die Schulabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf eine öffentliche Stellungnahme der Lehrerräte untersagt hat. Laut der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) sind allein die Schulleiter berechtigt, zu Angelegenheiten ihrer Schule öffentlich Stellung zu nehmen.
Herr Große-Brömer stellt klar, dass der Schulausschuss keine Befugnis hat, ein Rederecht einzuräumen und damit in das Dienstrecht einzugreifen. Er kündigt an, in einem kritischen Schreiben an die Schulabteilung der Bezirksregierung sein Befremden über diesen Vorgang deutlich zum Ausdruck zu bringen.
