09.12.2015 - 1.6 Einrichtung von 6,5 Planstellen für Dipl.-Sozia...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  • die Einrichtung von 6,5 Planstellen, welche mit Dipl.-Sozialarbeitern/innen, Dipl.-Sozialpädagogen/innen zu besetzen sind; dies erfolgt als Reaktion auf die Überlastungsanzeigen des Fachbereichs 3‑1‑40/Erzieherische Hilfen

 

  • die Ermächtigung der Bereiche 4‑1/Personal und Organisation und 3‑1/Kinder, Jugend, Bildung zur personellen Nachjustierung bei weiterhin steigenden Fallzahlen in Anlehnung an die dargestellte Personalbemessung (Vorratsbeschluss)

 

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Beratung

Frau Willing-Spielmann befürwortet die Einrichtung zusätzlicher Planstellen, bezweifelt aber die Notwendigkeit eines Vorratsbeschlusses, da ggf. eine zeitnahe Verständigung möglich sei.

 

Demgegenüber sieht Herr Real den Vorratsbeschluss positiv, da die Verwaltung hierdurch in die Lage versetzt wird, bei Bedarf schnell zu reagieren.

 

Herr Kawicki und Herr Gohlke heben hervor, dass die Einrichtung der zusätzlichen Stellen nicht durch das Con_sens-Gutachten bedingt ist. Vielmehr handelt es sich um eine Anpassung der Planstellen an gestiegene Fallzahlen. Im Interesse der Handlungsfähigkeit der Fachverwaltung und im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist die Stelleneinrichtung erforderlich.

 

Herr Gohlke betont, dass es ein wichtiges Anliegen der Verwaltung ist, den Jugendhilfeausschuss rechtzeitig zu informieren und weist an dieser Stelle darauf hin, dass weitere organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen in KiTas erforderlich werden. Hierzu wird derzeit eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 14.12.2015 vorbereitet, die im Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung beraten werden wird. Aufgrund steigender Nachfrage werden in fünf Einrichtungen (Ackerstr., Rechenacker, Dellwig, Tackenberg und Stader Weg) Notgruppen eingerichtet. Für die Bereitstellung der Plätze ist eine Stellenausweitung erforderlich. Detailfragen sind in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschuss zu behandeln.

 

Die Kenntnisnahme der Vorlage wird durch den Jugendhilfeausschuss vollzogen.