26.08.2015 - 3.4 Übernahme von Trägeranteilen zur Finanzierung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 26.08.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschluss beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2016 zunächst bis zum 31.07.2017, jedoch längstens bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. Diese zusätzliche Finanzierung verlängert sich jeweils um ein Kindergartenjahr, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird.
Grundlagen zur Gewährung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses sind in einem zwischen der Stadt Oberhausen und den freien Trägern abzustimmenden Vertrag zu regeln.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Die mit den erhöhten Zuschüssen an die freien Träger verbundenen Mehrbelastungen für die Stadt Oberhausen in Höhe von aktuell 961.800 € werden im Haushaltsplan 2016 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ über Veränderungsnachweis berücksichtigt und für die Folgejahre entsprechend in der Finanzplanung veranschlagt.
Beratung
Ergänzend zu der Vorlage und anknüpfend an die Vorlage „Zuschüsse an freie Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ im Mai 2015 führt Herr Gohlke aus, dass für die KiTa-Finanzierung ein anderes Fundament erforderlich ist. Seitens des Landes ist für 2016 eine Änderung angekündigt, eine finanzielle Überbrückung aber jetzt erforderlich ist. Nach einem positiven Beschluss im Jugendhilfeausschuss kann der Vertrag mit den freien Trägern abgeschlossen werden.
Im Anschluss äußern sich Frau Willing-Spielmann sowie die Herren Girrullis, Real, Goeke und Lösken. Allgemein wird die erzielte Einigung im Hinblick auf den Erhalt einer breiten Trägerlandschaft positiv bewertet. Hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen Tarifverhandlungen wird die errechnete Überbrückung aber auch mit Sorge betrachtet.
Wegen der notwendigen Refinanzierung wird von der Opposition erwartet, auch den Haushalt mitzutragen.
Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss mit Enthaltung befangener Personen einstimmig beschlossen.
Beschluss
Beschluss
Der Jugendhilfeausschluss beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2016 zunächst bis zum 31.07.2017, jedoch längstens bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. Diese zusätzliche Finanzierung verlängert sich jeweils um ein Kindergartenjahr, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird.
Grundlagen zur Gewährung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses sind in einem zwischen der Stadt Oberhausen und den freien Trägern abzustimmenden Vertrag zu regeln.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Die mit den erhöhten Zuschüssen an die freien Träger verbundenen Mehrbelastungen für die Stadt Oberhausen in Höhe von aktuell 961.800 € werden im Haushaltsplan 2016 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ über Veränderungsnachweis berücksichtigt und für die Folgejahre entsprechend in der Finanzplanung veranschlagt.
