13.05.2015 - 3.3 Antrag der SPD Fraktion, Die Grünen im Rat und ...

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Beratung

Frau Münich erläutert, dass durch dienstliche Anordnung in Oberhausen geregelt ist, dass eine stationäre Maßnahme grundsätzlich im Inland erfolgt. Sofern im ‚Ausnahmefall eine Maßnahme im Ausland durchgeführt wird, wird ausschließlich auf anerkannte Träger zurückgegriffen.

 

Für den Fall einer geplanten Auslandsmaßnahme, so Herr Ladeur, sind hohe Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Eine Genehmigung erfolgt dann durch den Jugendamtsleiter.

 

Bei den noch aktuell laufenden Auslandsmaßnahmen wurden diese mehrfach vor Ort überprüft.