13.05.2015 - 3.2 Antrag der SPD Fraktion, Die Grünen im Rat und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Real berichtet aus der Presse über eine unterschiedliche Handhabung hinsichtlich der Erstattung der Elterngebühren in den einzelnen Kommunen. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahr 2009 über die Absicht, Elternbeiträge aufgrund eines Streiks zu erstatten, erfolgt nun die vorlegte Beschlussvorlage.

 

Hierfür, so Herr Tscharke, sind Kompensationen im Haushalt erforderlich, da es sich bei der Erstattung um eine freiwillige Leistung handelt.

 

Ergänzend berichtet Herr Goeke, dass andere Kommunen in vergleichbarer Situation Elternbeiträge erstatten wollen.

 

Zur aktuellen Streiksituation führt Frau Worring aus, dass 225 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 18 Kindertageseinrichtungen zum Streik aufgerufen wurden. Eine Notbetreuung an drei Standorten, Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld, konnte vereinbart werden. Insgesamt können 120 bis 190 Notplätze angeboten werden. Insgesamt 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung nicht am Streik teil. In den ersten Streiktagen nahmen 55 bis 70 Kinder mit steigender Tendenz an der Notbetreuung teil.

 

Ergänzend haben auch freie Träger Bereitschaft signalisiert, zusätzliche Plätze zur Verfügung zu stellen. Die in den jeweiligen Betriebserlaubnissen festgesetzten Grenzen sind jedoch zu berücksichtigen.

 

Herr Lösken sagt zu, dass trotzdem in Oberhausen kein Kind unversorgt bleiben werde.

 

Ausdrücklich lobt Herr Krey die vorbildliche Zusammenarbeit der Träger.

 

Im Anschluss wird der Antrag einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss vorberaten.

 

Beschluss

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2519&TOLFDNR=98302&selfaction=print