09.03.2015 - 3.3 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr 2015/16, wie in den Anlagen aufgeführt, nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Für die mit freien Trägern für das Kindergartenjahr 2015/16 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden im Haushaltsplan 2015 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ in Höhe von 29.700.000 € veranschlagt.

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Beratung

1.1.              Die Vorlage wird von Herrn Gohlke erläutert. Im Gegensatz zu früheren Prognosen nimmt sowohl die Anzahl der in Oberhausen wohnenden Kinder als auch die Platznachfrage weiter zu, so dass kurzfristig Platzerweiterungen in vorhandenen Kindertageseinrichtungen erforderlich sind und auch mittelfristig das Angebot an Kindertageseinrichtungen zu erweitern ist.. Er hebt hervor, dass zur individuellen Förderung ein früher Kindergartenbesuch wichtig ist.

 

Hinsichtlich der nachgefragten Betreuungsumfänge ist festzustellen, dass Betreuungsumfänge von 35 Std. und 45 Std. vermehrt nachgefragt werden.

 

Zurzeit werden Familien mit unter dreijährigen Kindern zu ihren Betreuungsbedarfen befragt. Die Auswertung wird dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen des Entwicklungsplans Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung vorgestellt.

 

Das Anschreiben zur Umfrage und der Fragebogen werden der Niederschrift beigefügt.

 

Sodann ergeben sich Nachfragen und Anmerkungen von Frau Willing-Spielmann, Frau Walther, Herrn Girrullis und Herrn Höppner.

 

 

Da in den Quartieren Knappenviertel und Alsfeld ein dauerhaft höherer Bedarf - als in den bisherigen Planungen berücksichtigt - besteht, werden dort neue Einrichtungen geplant. Herr Gohlke weist darauf hin, dass hierdurch keine bestehende Einrichtung gefährdet ist. Die neu geplanten Einrichtungen wurden in der Platzplanung 2015/16 bereits berücksichtigt, um die Landesfinanzierung für das kommende Kindergartenjahr zu sichern.

 

Im Städteranking liegt die U3-Betreuung in Oberhausen im Mittelfeld. Entsprechende Betreuungsangebote können bei Nachfragen vermittelt werden.

 

Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Betreuungsgeld in Oberhausen wird die konkrete Zahl in der Niederschrift mitgeteilt.

 

Nachtrag: Laut Auskunft des Sozialamtes Essen ergeben sich für Oberhausen aus der Antragsstatistik der Bezirksregierung Münster für die Zeit vom 01.08.2013 bis 28.02.2015 insgesamt 1.018 Anträge auf Betreuungsgeld.

 

Insgesamt wird die Steigerung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuungsangebote positiv zur Kenntnis genommen.

 

Zur Frage nach konkreten Gebäuden für die neu geplanten Standorte führt Herr Gohlke aus, dass die Standorte durch den Bereich Strategisches Immobilienmanagement geplant werden. Auch die Gespräche mit den interessierten Trägern sind noch nicht abgeschlossen.

 

Die Vorlage wird durch den Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.

 

Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr 2015/16, wie in den Anlagen aufgeführt, nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Für die mit freien Trägern für das Kindergartenjahr 2015/16 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden im Haushaltsplan 2015 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche", Auftrag 310006010101 „Betriebsführung" in Höhe von 29.700.000 € veranschlagt.

 

 

Nachtrag: Innerhalb der jährlichen Überplanung der Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind diverse Rückmelde- und Korrekturfenster eingeplant. Dennoch ist ein Schreibfehler in der Profilzeile der Städt. KTE Schmachtendorf übersehen worden.

 

Eine Gruppe für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (Typ I) ist versehentlich in die kostenintensivere Spalte von 45 Stunden (= Typ Ic) statt in der Spalte 25 Stunden (= Typ Ia) zugeordnet worden.

 

Eine Korrektur vor Beschlussfassung der Vorlage B/16/0661-01 „Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2015/16" im Jugendhilfeausschuss war nicht möglich.

 

Eine korrigierte Fassung der „Angebote in der Kindertagesbetreuung zum 01.08.2015; Planungsergebnis - Sterkrade" ist der Niederschrift beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage