04.02.2015 - 2.1 Zuschüsse an freie Träger (offene Jugendarbeit)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage Frau Willing-Spielmanns, wer über die Dringlichkeit und Angemessenheit der Anträge auf Zuschüsse entscheidet, beschreibt Herr Rother den Verfahrensweg. Er führt aus, dass die AG 78 über die Anträge berät und hierbei auch den noch zur Verfügung stehenden Finanzrahmen berücksichtigt. Es wird auch darauf geachtet, dass keine Ungleichgewichtungen entstehen. Letztendlich wird in der AG 78 ein einvernehmliches Votum getroffen.

 

Herr Breuer ergänzt noch, dass ein Antrag auf maximal 7.500 EUR beschränkt ist.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig für den Beschluss.

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Zur Durchführung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit erhalten

Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Oberhausen/Buschhausen                                          3.500,00 EUR

Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen, Jugendreferat                                          3.400,00 EUR

Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen, Jugendreferat                                           7.500,00 EUR

Ev. Kirchengemeinde Königshardt-Schmachtendorf                                                        7.500,00 EUR

 

Beim Produkt: 060402 Jugendarbeit / Jugendschutz

Auftrag: 320006040200 Jugendarbeit / Jugendschutz

Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit). Es stehen für das Jahr 2015 40.910,00 EUR zur Verfügung