04.02.2015 - 2.2 Anerkennung (gemäß § 75 SGB VIII) des Spielmann...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Walther und Herr Real stellen die Frage, welche Bildungsmaßnahmen durch den Verein durchgeführt werden. Hierauf stellt Frau Wimmers verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten dar.

 

Auf weitere Nachfrage führt sie aus, dass dem Verein zur Zeit etwa 50 Mitglieder angehören, von denen etwa 25 Mitglieder musizieren. Ca. 2/3 der Mitglieder sind jugendlich.

 

Herr Goeke merkt an, dass die Satzung in Teilen unglücklich formuliert ist. Hierzu teilt Herr Wirth mit, dass die Satzung derzeit notariell überarbeitet wird.

 

Im Anschluss beschließt der Jugendhilfeausschuss die Vorlage einstimmig.

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Der Spielmannszug „Blau-Weiß“ Oberhausen e.V. mit Sitz in Oberhausen, erhält die Anerkennung als freier Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sind der § 75 SGB VIII und die Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2517&TOLFDNR=95347&selfaction=print