04.02.2015 - 1.1 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage erläutert Herr Gohlke, dass es sich um den gleichen Sachverhalt handelt, über den bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Dezember 2014 beraten wurde. Die erneute Vorlage ist jedoch zur Darstellung im Finanzplan der Stadt Oberhausen notwendig.

 

Bezüglich der Höhe der Rückstellung führt er aus, dass sich diese aus den Erfahrungswerten ergibt. Daher können sich zu bildende Rückstellungen in jährlich unterschiedlicher Höhe ergeben.

 

Auf eine weitere Nachfrage, ob Forderungen, die die Stadt Oberhausen gegen andere Gemeinden hat, mit Forderungen gegen die Stadt Oberhausen verrechnet werden, erklärt Herr Gohlke, dass für die geschilderten Sachverhalte jeweils ein anderes Sachkonto zu nutzen ist. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Forderungen nicht steuerbar sind.

 

Er bietet an, nach Vorlage der Ergebnisrechnung die Höhe der Forderungen der Stadt Oberhausen gegen andere Gemeinden und Forderungen gegen die Stadt Oberhausen mitzuteilen.

 

Die Beschlussvorlage wird einstimmig vorberaten.