30.09.2015 - 2.1 Sachstandsbericht Flüchtlingswesen

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Beratung

Frau Münich informiert über einen Bericht des Oberbürgermeisters vom 25.09.2015,

wonach die Zahlen der Flüchtlinge bundesweit ansteigen. Derzeit leben inclusive der Landeseinrichtungen  2060 Flüchtlinge in Oberhausen, die Tendenz ist weiter steigend. In der Zeit vom 25.09. bis 30.09.2015 wurden 107 Flüchtlinge nach Oberhausen zugewiesen. Bis zum Freitag werden weitere 54 Personen erwartet. Die Kapazitäten für die Unterbringung der Flüchtlinge sind damit erschöpft.

 

Frau Münich bittet alle Sozialausschussmitglieder um Mithilfe bei der Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten.

Folgende Möglichkeiten werden in Betracht gezogen:

-vorhandene Unterkünfte müssen stärker ausgelastet werden

-Turnhallen müssen enger belegt werden

-Hotelplätze sind angedacht

-durch die Ablehnung der Zeltstadt müssen weitere Turnhallen genutzt werden

-die Vennepothschule wird zur Nutzung vorbereitet

-das Wohnungsbauprogramm wird auf den Weg gebracht, was jedoch keine kurzfristige Lösung bietet

-privater Wohnraum wird geprüft; durch Kontakte des Oberbürgermeisters haben sich Partner gemeldet, die privaten Wohnraum bereitstellen

-die OGM hat 107 Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt, 19 weitere Wohnungen sind in der Vorbereitung

-weitere Plätze werden gesucht

 

Herr Telli spricht sich noch einmal gegen eine Zeltstadt aus und bittet darum, vorher alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

Frau Walther erkennt, dass die Verwaltung sowie das Ehrenamt über ihre Leistungsgrenze hinaus arbeiten.  Sie bittet jedoch um folgende Informationen:

a) In Oberhausen herrscht nach ihrer Auffassung „Chaos“ bei den Sachspenden, wie kann man dem abhelfen?

b) Die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten sind nicht geklärt

c) Kann man in Sachen Brandschutz bei der Stötznerschule vorbeugende Maßnahmen treffen?

d) Ist eine zügigere Fertigstellung der 3 Standorte Kapellen-, Duisburger- und Ruhrorter Straße zu erwarten?

e) Gilt die Tackenbergschule als Erstaufnahmeeinrichtung?

 

Von Frau Münich und Herrn Beulshausen werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

zu a) Die Kleiderkammern in den Kommunen werden von verschiedenen Initiativen oder Personen betrieben. Durch die hohe Spendenbereitschaft klagen alle Städte über überfüllte Kleiderkammern.

In Oberhausen wird nun monatlich ein Arbeitskreis-Ehrenamt tagen und sich der Themen Sachspenden/Kleiderkammer, sowie Sprachkurse durch Ehrenamt annehmen und Lösungen erarbeiten.

 

 

zu b) In Oberhausen sind bereits Strukturen vorhanden, z.B.

-Ehrenamt im Kommunalen Integrationszentrum

-Online Portal der Stadt Oberhausen

-Sozialarbeiter/innen der Stadt Oberhausen

-Büro für Chancengleichheit

Diese vorhandenen Strukturen sind jedoch aufgrund des Umfangs der Flüchtlingsarbeit zurzeit nicht ausreichend. Der Oberbürgermeister überlegt daher, eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten.

 

zu c) Im Brandschutz werden die Standards, die in der Baubranche zugrunde gelegt werden, ebenfalls zugrunde gelegt. Die Stadt Oberhausen wird keine Lockerung der Standards befürworten, zumal dadurch eine schnellere Inanspruchnahme der Standorte nicht erfolgt.

Die Stötznerschule war ursprünglich für 3 Wochen angesetzt. Durch eine längere Nutzung müssen nun die entsprechenden vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden.

 

zu d) Der Standort Kapellenstraße soll voraussichtlich Ende 2015 fertiggestellt sein, während die Fertigstellung der Standorte Duisburger und Ruhrorter Straße für Ende Februar/Anfang März 2016 angesetzt ist.

 

zu e) Bei der Tackenbergschule handelt es sich nicht um eine Landeseinrichtung.

 

 

Frau Opitz stellt folgende Fragen:

a) Wer ist wofür zuständig, diese Frage wird häufig von den Bürgern gestellt

b) Werden Flüchtlinge in das Ehrenamt eingebunden?

c) Bis wann werden Turnhallen ausgesucht?

 

Frau Münich und  Herr Beulshausen beantworten die Fragen wie folgt:

zu a) Bezüglich der Zuständigkeiten verweist Frau Münich auf das Online Portal

zu b) Flüchtlinge werden nach jetzigem Kenntnisstand nicht in ehrenamtliche Tätigkeiten eingebunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Flüchtlinge im Rahmen von §5 AsylbLG zu beschäftigen, wovon bereits Gebrauch gemacht wird.

zu c) Turnhallen werden bereits als Flüchtlingsunterkunft genutzt.

 

 

Frau Willing-Spielmann gibt folgende Anregungen:

-Sachspenden zentral zu sammeln macht keinen Sinn, jedoch könnte man Sachspenden zentral vorsortieren

-Die Hauptschule Alstaden und die St. Michaelschule könnten zusammengelegt werden, damit eine der Schulen für Flüchtlinge genutzt werden kann

-Wohnblöcke in der Danziger Strasse könnten genutzt werden

-das Europahaus könnte genutzt werden

-ebenso die obere Etage der Post in Oberhausen

-Kirchen könnten angesprochen werden

-bei Nutzung von Turnhallen könnten leerstehende Baumärkte für Sportnutzungen umgebaut werden

Frau Willing-Spielmann appelliert an eine kreative Denkweise.

 

Frau Münich informiert, dass zurzeit ca. 20 unbegleitete minderjährige Asylbewerber/innen (UMA) in Oberhausen leben und dass die Tendenz steigend ist. Somit werden auch in Oberhausen vermehrt unbegleitete Minderjährige auftreten. Diese Entwicklung wird im Jugendhilfeausschuss beraten werden müssen. Die Fachverwaltung wird ein entsprechendes Mitarbeiterteam einrichten, das sich gezielt um die Belange der UMA kümmert.

Bezüglich der Unterbringungsmöglichkeiten teilt sie folgendes mit:

-Wohlfahrtsverbände wurden um Unterstützung gebeten, die Nutzung von Gemeindehäusern wird bereits geprüft.

-Genossenschaften haben nach einem gemeinsamen Gespräch bereits Wohnraum zur Verfügung gestellt.

-Das Postgebäude, das Babcock Gebäude sowie weitere Gebäude werden bereits vom strategischen Immobilienmanagement geprüft.

-Die Schule St. Michael und die Hauptschule Alstaden befinden sich noch im laufenden Betrieb, eine Nutzung kommt somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht. Ein Freiziehen einer der beiden Schulen kann grundsätzlich nur zum Schuljahreswechsel erfolgen, das wäre erst zum 01.08.2016 möglich. Außerdem wird auch zusätzlicher Raum zur Beschulung der Flüchtlingskinder benötigt.

 

 

Herr Runkler bittet zu beachten, dass es um das Wohl der Flüchtlinge gehen sollte. Wenn Kleiderkammern voll sind, sollte mehr Bekleidung an die Flüchtlinge herausgegeben werden, statt nach Möglichkeiten der Standorterweiterung hierfür zu suchen.

Er hält bei allen Prüfungen nach neuen Standorten die Akquise von Privatwohnraum am wichtigsten. Die Verwaltung sollte den privaten Wohnungsmarkt noch einmal nach weiterem geeigneten Wohnraum überprüfen.

 

 

Herr Telli hält das Thema der unbegleiteten Minderjährigen für sehr wichtig. Für das gesamte Bundesgebiet sind bis zum Jahresende 30.000 unbegleitete Minderjährige angekündigt. Das sind 40 Flüchtlinge für Oberhausen, wobei es sich um 40 traumatisierte Menschen handelt, die entsprechend begleitet werden müssen. Hierfür müssen Personal sowie Gelder bereitgestellt werden.

Für das Ehrenamt wünscht er sich eine Person zur Koordination.

 

Frau Münich teilt mit, dass die Kosten der Jugendhilfe für die unbegleiteten Minderjährigen durch den Bund refinanziert werden, jedoch nicht die zusätzlichen Personalkosten.

 

 

Auf die Frage von Herrn Pusch nach der Schulpflicht der Kinder in den Landeseinrichtungen teilt Herr Beulshausen mit, dass für die dortigen Kinder noch keine Schulpflicht besteht, dass aber in den Landeseinrichtungen Deutschkurse stattfinden. Frau Münich teilt hierzu mit, dass sich die Erstaufnahmeeinrichtungen in der Verantwortung des Landes befinden und dass dort von ehrenamtlichen Personen die Zeit mit kleinen Angeboten, wie z.B. Deutschkurse, überbrückt wird.

 

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