19.08.2015 - 2.1 Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen"

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Beratung

 

Frau Münich stellt das Handlungskonzept mit den Politikbereichen  Jugendarbeit, Schule, Kultur, Sport und Gesundheit in seinen Grundzügen vor.

Sie dankt vorab allen, die daran mitgewirkt haben. Vor allem den Teilnehmern/innen des erweiterten Runden Tisches und dem Sozialausschuss. Die sachlich kritischen Diskussionsergebnisse haben Eingang in das Handlungskonzept und die Begleitvorlage genommen.

Unter Federführung von Herrn Beulshausen und Herrn Bohnes haben insgesamt 18 Autoren an dem Handlungskonzept mitgewirkt, dass zeitgleich dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen mit der Möglichkeit der Stellungnahme zugeleitet wurde.

Die redaktionelle Begleitung erfolgte durch das Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) in Duisburg.

Da insbesondere die Zielformulierung einer politischen Diskussion unterliegt, wurde diese in einer begleitenden Vorlage beigefügt.

Herr Telli dankt allen, die an dem Handlungskonzept mitgearbeitet haben. Das Handlungskonzept beleuchte die Flüchtlingsarbeit in Oberhausen aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und stellt eine strukturelle Basis für die Arbeit mit Flüchtlingen dar.

Frau Walther weist auf unterschiedliche Aspekte des Handlungskonzeptes hin:

-die qm p. P. im Konzept betragen 7,85, andere Empfehlungen gehen von 9 qm p. P. aus

-das kommunale Wohnungsprogramm sollte umgesetzt werden

-der Betreuungsschlüssel von 1 : 150 wird z.Zt. nicht erfüllt

-da viele Flüchtlinge unter einem Trauma leiden, sollte das städt. Personal geschult werden

-die Zeitspanne bis zur Einschulung sollte genannt werden

-der Wegweiser, den die Flüchtlinge bei ihrer Ankunft erhalten, sollte ihr zugeleitet werden

-bzgl. der Sprachkurse sollten auch andere Organisationen eingeschaltet werden

-die involvierten Organisationen sollten sich regelmäßig treffen

 

Herr Runkler dankt Frau Walther für die Anregungen. Der Betreuungsschlüssel von 1 : 150 sollte zügig umgesetzt werden.

Für Frau Opitz ist das Handlungskonzept kein statisches Papier, sondern kann jederzeit aktualisiert werden. Das Thema Abschiebung möchte sie in der nächsten Zeit noch einmal gesondert diskutieren.

Herr Telli stellt es als enormen Kraftakt dar, dass trotz der angespannten Haushaltslage, die Sozialarbeiterstellen von 1,5 auf nunmehr 5,5 Stellen erhöht wurden. Eine ständige Kritik an der Arbeit der z.Zt. zu bewältigenden Aufgabe ist eher kontraproduktiv, da viele Ehrenamtliche mithelfen, die schwierige Aufgabe zu stemmen. Lediglich das Männerwohnheim sieht er noch als großes Problem an.

Herr Bohnes sieht das Handlungskonzept nicht nur als Ist-Zustand, sondern auch als Soll-Zustand. Er weist darauf hin, dass gerade die Darstellung des Ist-Zustands Auftrag des Sozialausschusses war, um hinreichende Transparenz in der Flüchtlingsarbeit zu erzielen. Darüber hinaus wurden erstmalig Unterbringungsstandards formuliert, obwohl es landesweit keine verbindlichen Vorgaben gibt.

Zum Männerwohnheim teilt er mit, dass bisherige Probleme neben dem einfachen Standard des Gebäudes auch auf die hohe Belegungsdichte in der Vergangenheit zurückzuführen waren.  Inzwischen konnte die ursprüngliche Belegung des Wohnheims von 160 Flüchtlingen auf nunmehr 120 bis 125 Flüchtlingen reduziert werden. Gleichwohl bleibt es erforderlich, für die Unterkunft eine Alternativlösung zu entwickeln. Der enorme Zustrom an Flüchtlingen macht jedoch erforderlich, die Unterbringung der neu zugewiesenen Flüchtlinge in erster Priorität sicher zu stellen.

Für Frau Münich hat die Errichtung von Notstandorten zur Zeit oberste Priorität.

Herr Tscharke wird noch Änderungsbedarfe zum Handlungskonzept mitteilen.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen“.

 

Mit dem Konzept ist eine Handlungsgrundlage und Orientierung für die Flüchtlingsarbeit in Oberhausen geschaffen.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt weitergehende Maßgaben:

 

1.Zielbereich Wohnkonzept / Unterbringung

1.1Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnun­gen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.

 

1.2Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird weiterhin erforderlich blei­ben. Die Planung und Errichtung von zukünftigen Gemeinschaftsunter­künften soll im gesamten Stadtgebiet verteilt erfolgen. Um dies zu erreichen, sind ggfs. private Flächen anzumieten bzw. zu pachten oder zu kaufen. Als Richtwert sollen bei der Planung zukünftiger Standorte pro Flüchtling 7,85 qm zu Grunde ge­legt werden. Die Wohneinheiten in den Gemeinschaftsunterkünften sollen i.d.R. mit maximal 4 Personen belegt werden.

Die zukünftigen Gemeinschaftsunterkünfte sollen für 100 bis 150 Flüchtlinge geplant werden, in Ausnahmefällen bis zu 200.

In den Gemeinschaftsunterkünften sollen gesonderte Kinderbetreuungsräume und eine Außenspielfläche berücksichtigt werden.

An jedem Standort ist ein Hausmeisterdienst vorzusehen.

 

1.3Die Stadt Oberhausen prüft die Umsetzung eines kommunalen Wohnungs­bauprogrammes als weiteren Baustein für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei sollen Bundes- und Landesprogramme zur Finanzierung herangezogen werden.

 

1.4Sollte der Zustrom an Flüchtlingen die vorgenannten Unterbringungsmöglichkei­ten überschreiten, sind nicht mehr benötigte Schul- und Verwaltungsgebäude für einen vorübergehenden Zeitraum zu nutzen.

 

 

2.Zielbereich Betreuung

Menschenwürdige Unterbringung und garantierte Grundversorgung müssen durch Betreuungsangebote ergänzt werden.

Diese tragen dazu bei, den Alltag der Menschen sinnvoll und aktiv zu gestalten sowie eine tragfähige individuelle Lebensperspektive zu entwickeln.

 

2.1Neben der Betreuung durch Fachkräfte der Verwaltung kommt hier den Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, den Bürgerinitiativen und Verbän­den eine besondere Bedeutung zu.

Sinnvollerweise soll dieser Personenkreis bereits bei der Gestaltung von Ge­meinschaftsunterkünften eingebunden werden. Die Einbindung von Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, Bürgerinitiativen und Verbänden in die sich anschließende Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen - auch in Privat­wohnungen - ist für die Integration unerlässlich und muss von der Verwaltung unterstützt werden.

 

2.2Ein Team von Sozialarbeitern/-pädagogen soll die Begleitung und Betreuung von Flüchtlin­gen in Privatwohnungen und in den Gemeinschaftsunterkünften si­cherstellen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Nachbarschaften, Flücht­lingsinitiativen und den Flüchtlingen selbst. Die Stadt Oberhausen strebt einen Betreuungsschlüssel von 1 : 150 Flüchtlingen an.

 

2.3Ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache ist die Organisation und Bewälti­gung des alltäglichen Lebens sowie gewollte Integration nicht möglich. Die Flüchtlingskinder erlernen die deutsche Sprache spielerisch in der Kin­dertagesstätte und in der Schule. Für die Erwachsenen sind spezielle Ange­bote nötig.

Über die Integrationskurse der VHS müssen sämtliche angebotenen Förder­programme bis hin zu den ehrenamtlichen Aktivitäten ausgeschöpft werden.

 

2.4Die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen stellt uns vor besondere Herausfor­derungen. Ausreichende Kindertagesstätten und schulische Ange­bote für die unterschiedlichen Bedarfe sind Grundvoraussetzung für sinnvolle Integrationsbemühungen. Sozialpädagogische, außerunterrichtliche Beglei­tung der Kinder aber auch eines Teils der Eltern müssen gewährleistet sein.

Gemeinsam mit den Berufskollegs ist eine Konzeption zu erarbeiten, wie Ju­gendliche in Ausbildungsberufe vermittelt und später in den Arbeitsmarkt in­tegriert werden können.

Die Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit soll für alle ausbildungs- und arbeitsfähigen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angestrebt werden.

 

2.5Die gesundheitliche Erstversorgung von Flüchtlingen ist durch den Bereich Gesund­heitswesen sicherzustellen. Neben der weitergehenden ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung sind zukünftig durch die Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die der besonderen Situation der Flüchtlinge Rechnung tragen.

 

 

3.Zielbereich Rückführung

Die Entscheidung über die Rückführung von Flüchtlingen trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Inte­resse der längerfristig bzw. dauernd bleibenden Menschen ist angesichts der voraus­sichtlich beschränkt bleibenden Unterbringungsmöglichkeiten eine umgehende Rückführung nach erfolgter Bundesentscheidung unumgänglich."

 

 

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Anlagen zur Vorlage