17.06.2015 - 1.5 Sachstandsbericht Flüchtlingswesen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Oberste-Kleinbeck teilt mit, dass der TOP 2.3 der CDU-Fraktion: Sachstandsbericht Handlungskonzept Flüchtlinge mitbehandelt wird und stellt hierzu das Einverständnis des Sozialausschusses fest.

Herr Beulshausen präsentiert anhand der als Anlage 2 beigefügten Übersicht die aktuelle Flüchtlingssituation in Oberhausen. Derzeit leben ca. 1200 Flüchtlinge in Oberhausen, davon ca. 400 in Privatwohnraum und ca. 800 in Gemeinschaftsunterkünften.

Der Bereich 3-2 erhält Unterstützung für das Akquirieren von Privatwohnraum durch die OGM, durch Wohnungsbaugesellschaften sowie Kirchengemeinden. Außerdem tritt die Stadt über die OGM auch selbst als Mietvertragspartei auf.

Nicht jedes Mietobjekt ist zur Vermietung geeignet. Teilweise fehlt auch die Bereitschaft der Vermieter oder die Mietfähigkeit der Flüchtlinge ist noch nicht gegeben. Die Stadt Oberhausen ist interessiert daran, nachhaltige Mietverhältnisse zu schaffen, die über das Asylverfahren hinaus Bestand haben.

Die Zahl der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften ist deutlich gestiegen. Die 4 vorhandenen Unterkünfte haben Ihre Kapazitätsgrenze erreicht.  Es stehen jedoch noch 50 Plätze in der Notunterkunft Tackenbergschule und in Kürze weitere Plätze durch die Erweiterung der Gabelstraße zur Verfügung.

Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 18.02.2015 erstellte Prognose über die Anzahl der Zuweisungen wurde in 05/2015 auf ca. 450.000 Asylanträge erhöht, d.h. für Oberhausen werden in 2015 1.100 Zuweisungen erwartet. Hiervon verbleiben ca. 800 Flüchtlinge, für die zusätzliche Plätze in Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen werden müssen.

Herr Beulshausen weist noch einmal auf die Schwierigkeiten der Planung von Standorten und die zu berücksichtigenden Kriterien hin. Weiterhin sollen keine Schulen als Dauerstandorte und keine Turnhallen angemietet werden. Aufgrund der Aufstockung der Sozialarbeiterstellen wurde nun ein Betreuungskonzept im „Team Sozialarbeit" erarbeitet. Für jeden Standort gibt es nun Betreuer/innen, die die Flüchtlinge betreuen und beim Übergang in privaten Wohnraum begleiten. Außerdem gibt es eine Koordination und Vernetzung der Akteure an den Standorten. Aufgrund des Teams und der Vernetzung kann man erste Erfolge an dem Standort Gabelstraße erkennen.

Die Landes- und Bundeszuweisungen für die Flüchtlingsarbeit betragen derzeit für das Jahr 2015 2.960.877 Euro. Aufgrund des am 18.06.2015 stattfindenden Flüchtlingsgipfels könnte sich die Zuweisung evtl. noch erhöhen.

Frau Münich teilt mit, dass Herr Oberbürgermeister Wehling entschieden hat, den geplanten neuen Flüchtlingsstandort Sperberstraße nicht zu realisieren, da die Fläche zur Schaffung von 100 Plätzen zu klein ist. Die Standorte Ruhrorter Straße sowie Kapellenstraße sind zur Schaffung von jeweils 100 Plätzen geeignet und der Standort Duisburger Straße kann von 100 auf 200 Plätze aufgestockt werden.

Aufgrund der aktuellen Prognose des Bundesamtes, die weitergehende Bedarfe zur Folge hat, sind weitere Überlegungen erforderlich, Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte zu entwickeln.

Zu den geplanten Standorten werden in der ersten Ferienhälfte der Sommerferien die Bürgergespräche beginnen.

Herr Tscharke gibt bezüglich des zweiten Punktes der Anlage 2 zur Vorlage zu bedenken, dass die Krankenhilfekosten mit zunehmenden Flüchtlingszahlen ebenfalls immens steigen werden. Zu den Punkten 4 und 5 der Anlage 2 teilt Frau Münich auf Nachfrage von Herrn Tscharke mit, dass ein Konzept der Jugendhilfe z. Zt. erarbeitet wird, welches in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung vorgelegt wird.

 

Herr Loss, Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung präsentiert und erläutert die Erarbeitung eines „Handlungskonzepts Flüchtlinge in Oberhausen". Es ist geplant, den Entwurf des Konzepts nach den Sommerferien in den entsprechenden Gremien vorzustellen. Die Präsentation ist als Anlage 3 beigefügt.

Herr Telli und Herr Tscharke danken Herrn Loss für die Ausführungen. Die Erwartung an das Handlungskonzept ist zum einen die Vorgabe einer politischen Richtung und zum anderen eine Prognose für die Zukunft.

Frau Münich teilt mit, dass zur nächsten Sozialausschusssitzung der Entwurf zum Handlungskonzept versandt werden soll. Außerdem werden sich alle Ausschüsse sowie der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.09.2015 damit befassen.

Das geplante Beteiligungsverfahren wird allgemein begrüßt.

Zu den Fragen der Koalition zum TOP 1.5 bzgl. der Rückführungspraxis von Flüchtlingen führt Herr Ohletz folgendes aus:

Es gibt verschiedene Formen der Asylantragstellung, z. B. Zuweisungen, sog. Dublinfälle (gem. Dublin-II Verordnung) oder Drittstaatenregelung (d. h. ein anderes Land hat bereits über einen Asylantrag entschieden).

In allen Fällen ist das Bundesamt für Migration Entscheidungsträger bzgl. der Rückführung.

In 2014 wurden 82 Personen ohne Ankündigung und 29 Personen mit Ankündigung zurückgeführt. 6 Personen wurden nicht angetroffen. Eine Ankündigung wird u. a. nicht erteilt bei Straffälligkeit, wenn es sich um die z.B. 3. Rückführung bei derselben Person oder um z.B. die 3. Einreise einer Person handelt. Diese Gegebenheiten treten mittlerweile häufiger auf.

Frau Walther fragt nach der Betreuung zurückbleibender Mitbewohner/innen und weist auf Unterrichtsausfälle in den Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) hin. Frau Münich teilt hierzu mit, dass in den Schulen Schulsozialarbeiter/innen eingesetzt sind, die sich bei Bedarf um die zurückbleibenden Schüler/innen kümmern. Unterricht fällt nicht aus.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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