26.11.2015 - 7 Vollzug der Baumschutzsatzung im öffentlichen B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herrn Bandel fragt nach den Begründungen für die Antragstellung auf eine Baumfällung und die Genehmigung.

 

Die Begründungen sind vielfältig und reichen von Schattenwurf- ,Gebäude-und Gehwegschäden durch eingewachsenes Wurzelgeflecht, Sturmschäden bis zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Pilzbefall, so Herr Werntgen-Orman. Nach einer Bereisung durch die Baumkommission zur Begutachtung entscheidet letztendlich die Bezirksvertretung über die Anträge

 

Auf Wunsch von Herrn Karschti und Herrn Osmann werden Zahlen über die Höhe der tatsächlichen Einnahmen aus der Holzvermarktung dem Umweltausschuss im Laufe des nächsten Jahres vorgelegt.

 

Auftrag: Aufstellung über den wirtschaftlichen Ertrag aus der Holzvermarktung

Zeitziel: Sitzung des Umweltausschusses am 8. September 2016

Zuständig: Bereich 2-2 / OGM GmbH

 

Der Umweltausschuss nimmt die Drucksache M/16/1143-01 zur Kenntnis.

 

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