18.06.2015 - 2 Neufassung der Rettungsdienstsatzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Flore begrüßt insbesondere den interkommunalen Vergleich in dem Oberhausen im Mittelfeld liegt. Er weist auf einen redaktionellen Fehler in § 8 Abs. 2 der Rettungsdienstsatzung hin. Dort muss es heißen WAZ und NRZ .

 

In seinen Erläuterungen stellt Herr Motschull heraus, dass die Gebührenerhöhung für die Stadt Oberhausen Mehreinnahmen von 170.000 € monatlich bedeutet.

 

Die von Herrn Bandel angesprochenen Unklarheiten (Zeile 60 der Vorlage) betrafen die Transportzeiten zwischen 0.00 Uhr und 06.00 Uhr. Hier ist es der Verwaltung in Absprache mit der Berufsfeuerwehr und den Krankenkassen gelungen eine Lösung zu finden, so dass auch in dieser Zeit der Krankentransport in Oberhausen flächendeckend gewährleistet ist.

 

Der Umweltausschuss berät die Drucksache B/16/0916-01 einstimmig zustimmend vor.

 

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Anlagen zur Vorlage