30.04.2015 - 3.3 Gewässerschau 2015;Schau und behördliche Kontro...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Kopka erläutert zu verschiedenen Nachfragen, dass die Verwaltung keine chemischen Regeluntersuchungen bei den Gewässern durchführt. Einzig beim Handbach als berichtspflichtiges Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt dies seitens der Landesbehörden.

Die Entwicklung der Kleinen Emscher bezüglich der Eisenausfällungen muss weiter beobachtet werden.

Die von Frau Müthing und Herrn Bandel angesprochene oberflächennahe Staunässe im Bereich der Ebersbachstraße könnte aus Sicht von Herrn Kopka eine Folge der langjährigen bergbaulichen Einflüsse auf die Geländeoberfläche sein.

 

Ein seitens der Ruhrkohle AG betriebenes Pumpwerk auf Bottroper Stadtgebiet zum Abpumpen eines vom heutigen verlauf abgetrennten Teilstückes des Ebersbaches war aufgrund von Betriebsstörungen bereits in 2008 Ursache einer zunehmenden Vernässung im Waldgebiet. Die Verwaltung wird die Ruhrkohle AG mit der Bitte um Überprüfung anschreiben.

Ein Zusammenhang mit dem Ebersbach auf Oberhausener Stadtgebiet wird nicht gesehen.

 

Das von Frau Müthing angesprochene Problem mit den herumliegenden Bäumen quer über den Geländeweg entlang des Rotbaches wurde zwischenzeitlich mit dem Regionalforstamt wie folgt erörtert:

 

Im Naturschutzgebiet Hiesfelder Wald ist das Betreten des Waldes außerhalb der Wege nicht gestattet.

Bei dem betroffenen „Weg“ handelt es sich um einen Trampelpfad, der nicht zum offiziellen Wegenetz gehört. Der betroffene Waldbestand wird nicht mehr forstlich gewertet sondern als sogenanntes „Wildnisgebiet“ weitestgehend der natürlichen Entwicklung überlassen. Umgestürzte Bäume bleiben (wie im Urwald) liegen.

Eine Beseitigung dieser Hindernisse ist nicht vorgesehen und würde den fachlichen Zielen für ein Wildnisgebiet widersprechen. Da im Hiesfelder Wald ein großes „offizielles Wegenetz“ erhalten bleibt, ist dies nicht mit unzumutbaren Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung verbunden.

 

Der Umweltausschuss nimmt die Drucksache M/16/0793-01 zur Kenntnis.

 

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