03.09.2015 - 2.1 Sachstandsbericht über Gewalt bei Veranstaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Sportausschusses
- Zusätze:
- - mündlich -
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 03.09.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Stienen erläutert kurz den Antrag. Er fragt, wie von der Verwaltung bei Vorliegen von Straftatbeständen verfahren wird und ob im Rahmen des Hausrechts auch das Aussprechen von Platzverboten möglich ist.
Herr Beigeordneter Motschull weist zunächst auf einen Formfehler hin. Der Antrag wurde von Herrn Stienen unterschrieben. Gemäß § 2 der Geschäftsordnung der Stadt Oberhausen müssen entsprechende Anträge allerdings zwingend vom jeweiligen Fraktionsvorsitzenden oder vom Stellvertreter unterschrieben werden. An diese - übrigens durch die Politik beschlossene und verabschiedete Geschäftsordnung - müssen sich alle halten. Dennoch ist Herr Motschull bereit, Bericht zu erstatten. Ihm sind in den letzten Monaten keine Ereignisse bekannt, wonach es in Oberhausen auf Fußballplätzen zu Eskalationen, Spielabbrüchen oder Ähnliches gekommen ist. Vielmehr habe er über die Medien Vorfälle aus den Nachbarstädten Essen und Duisburg wahrgenommen. Herr Motschull erklärt ausdrücklich, dass die Sportverwaltung nicht Ansprechpartner ist, ob und welche Straftatbestände vorliegen, die durch Fußballspiele ausgelöst werden. Auch für die im Antrag gestellten Frage, wie Vereine mit Gewaltsituationen umgehen, obliege die Zuständigkeit nicht der Sportverwaltung, sondern den Vereinen, Sportverbänden und/oder der Sportgerichtsbarkeit.
Herr Beigeordneter Motschull führt weiter aus, dass man sich verwaltungsintern darauf verständigt hat, Informationen beim Fußballkreis 10 Oberhausen/Bottrop im Vorfeld der heutigen Sitzung einzuholen. Von der Geschäftsführung des Fußballkreises 10 Oberhauen/Bottrop liegen diese zwischenzeitlich vor. Hierbei handelt es sich unter anderem um Statistiken aus der abgelaufenen Saison 2014/2015.
Herr Stadtverordneter Nakot vermutet, dass der Antrag auf diverse Ereignisse mit Gewaltausschreitungen in der Stadt Essen basiert. Oberhausen ist gewiss kein „weißer Fleck, allerdings sollte man froh sein, dass es hier schon über einen längeren Zeitraum zu keinen Vorfällen ähnlicher Art gekommen ist. Beim Fußballkreis 10 Oberhausen/Bottrop habe man sich auf verschiedene Spielregeln geeinigt.
Herr Stadtverordneter Kösling erläutert, dass in der abgelaufenen Spielzeit 2014/2015 insgesamt 370 Mannschaften in Oberhausen gemeldet waren. Bei der immens hohen Anzahl von Spielen trage die Zahl der Abbrüche nur einen verschwindenden Anteil. Im Übrigen gibt es die Möglichkeit, sich Informationen über die regelmäßig erscheinenden Amtlichen Mitteilungen des Fußballverbandes Niederrhein Informationen einzuholen (Strafen, Urteile etc.).
Herr Stadtsportbundpräsident Schmidt informiert, dass der Stadtsportbund (SSB) zusammen mit der Fachschaft Fußball einen „Pakt gegen Gewalt" im Oberhausener Amateurfußballsport geschnürt und diesen am 20. August 2015 unter der Einbeziehung der Vereine verabschiedet hat.
Herrn Stadtverordneten Karschti sind in Oberhausen auch keine Häufungen von Gewaltvorfällen auf Sportplätzen bekannt. Er ist allerdings daran interessiert, inwieweit Präventionsaktivitäten voran geschritten sind.
Im Plenum besteht Einigkeit darüber, dass sowohl das Schriftstück des SSB, Fachschaft Fußball (Anlage 1), als auch die Informationen des Fußballkreises 10 Oberhausen/Bottrop (Anlage 2) der Niederschrift beigefügt werden.
