30.11.2015 - 1.1 DringlichkeitsentscheidungZustimmung zur Leistu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.1
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Mo., 30.11.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Meta Lengsfeld
Beratung
Herr Vorsitzender Tscharke gibt folgende Erläuterung:
Die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung basiert auf dem hohen Handlungsdruck bei den erzieherischen Hilfen. Kurz nach Fertigung der Dringlichkeitsentscheidung stellte sich heraus, dass im selben Deckungsring die termingerechte Auszahlung der Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz für den Monat Dezember 2015 (Termin zur Anweisung 24.11.15) nicht gewährleistet war. Damit die termingerechte Auszahlung der Leistungen erfolgen konnte, wurde per Dringlichkeitsentscheidung der Stufe 2 (Oberbürgermeister und Ratsmitglied) vorab einer üpl. Aufwendung in Höhe von 400.000 € als Teilbetrag des für 2015 im Deckungsring „Jugend" benötigten üpl. Gesamtbedarfs von 7,7 Mio. € zugestimmt.
Für die Drucksache Nr. 1255 bedeutet das eine Verminderung der üpl. Gesamtaufwendung um 400.000 €. auf nunmehr 7.347.510 €. Ebenfalls anzupassen ist die Prognose 2015 bei den Hilfen zur Erziehung (anstatt: 41.853.382 € nunmehr: 41.453.382) und daraus resultierend der Mehrbedarf 2015 bei den Hilfen zur Erziehung sowie der Gesamtmehrbedarf 2015 jeweils unter Abzug der 400.000 €.
Frau Stadtv. Müthing hinterfragt das Controlling von Haushaltsstellen im Bereich Jugendhilfe dahingehend kritisch, als dass erst gegen Ende des Haushaltsjahres festgestellt wird, dass über 7 Mio. Euro fehlen.
Herr Stadtv. Karschti weist darauf hin, dass die Rahmenbedingungen, von denen das Beratungsunternehmen Consens bei seiner Organisationsuntersuchung ausgegangen ist, nicht mehr aktuell sind und schlägt vor, von aktuellen Zahlen ausgehend zu planen.
Frau Beig. Münich stimmt zu, dass offensiver mit dem Controlling umgegangen werden muss. Sie weist aber auch darauf hin, dass aufgrund der verzögerten Umsetzung des Consens-Gutachtens erst in diesem Jahr damit begonnen werden konnte. Die gewünschten quartalsweisen Berichte werden aktuell vorbereitet.
Bezüglich der Mehrausgaben erläutert Frau Beig. Münich drei konkrete Punkte: 3,5 Mio. Mehrausgaben resultieren aus den Fallzahlsteigerungen sowie Kostensteigerungen; den 7,3 Mio. Mehrausgaben stehen Einnahmen gegenüber, die sich aber nicht im selben Deckungsring befinden und so nicht direkt zugeordnet werden können; die Ansätze des Haushaltes basieren auf Erfahrungswerten, die pauschal vermindert worden sind und im nächsten Jahr ausgeglichen sein werden.
Auf Frau Stadtv. Stehrs Nachfrage erläutert Frau Beig. Münich, dass der Fallzahlenschlüssel 1:35 aufgrund der Personalausstattung nicht eingehalten werden konnte. Es gab mehr Betreuungsfälle, als der Fallzahlenschlüssel vorgesehen hat. So steht weniger Zeit für das einzelne Kind zur Verfügung. Bei den Obhutnahmen reagieren die Sozialarbeiter dann oft mit einer Heimunterbringung, die aber eine teure Maßnahme darstellt. Durch den lange anhaltenden Streik standen noch weniger Sozialarbeiter zur Verfügung, da in den Regionalteams nur eine Notbesetzung eingesetzt war.
Frau Beig. Münich kündigt an, dass der Fachausschuss sich damit auseinandersetzen muss, wie auf der Ebene der Regionalteams anders gesteuert werden kann, wenn die zusätzlichen Stellen besetzt sind, aber auch wie in Kombination mit dem zentralen Controlling bezüglich der Bewertung von Anbietern und der Auswahl von Maßnahmen andere Steuerungsgrößen herangezogen werden können.
Herr Stadtv. Runkler konstatiert am aktuellen Fall, dass sich ein Mangel an Personal offensichtlich nachteilig auf den Haushalt auswirken kann.
Für Herrn Stadtv. Karschti hat das Gutachten seine Aktualität verloren und muss nachgebessert werden.
Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras weist darauf hin, dass der Unterschied zwischen der Planung und dem Ergebnis nicht daran liegt, dass das Consens-Gutachten nicht die nötige Qualität hat oder an Aktualität eingebüßt hat, sondern daran, dass es bisher nicht umgesetzt worden ist.
Das Consens-Gutachten schreibt eine bestimmte Fallzahl und Personalstärke vor, die erst jetzt erreicht wird. Ob mit der Umsetzung des Gutachtens auch die entsprechenden Erfolge erzielt werden, kann erst festgestellt werden, wenn es sowohl organisatorisch als auch bezüglich der Personalstärke umgesetzt worden ist.
Da für das Jahr 2015 von falschen Fallzahlen ausgegangen worden ist, fragt Frau Stadtv. Müthing, inwieweit für das Jahr 2016 andere Fallzahlen zugrunde gelegt worden sind.
Außerdem bittet Frau Stadtv. Müthing um Erläuterung, welche Kosten der Kommune durch den Streik entstanden sind. Frau Beig. Münich sagt eine entsprechende Auflistung zu.
Bezüglich der Fallzahlen erläutert Frau Beig. Münich, dass die Zahlen, die jetzt vorliegen, sehr aktuell sind. Bei der Haushaltsaufstellung lagen diese Zahlen noch nicht vor. Wenn die Fallzahlen weiterhin so ansteigen wie im Moment, werden im nächsten Jahr Anpassungen vorgenommen werden müssen. Bei der Haushaltsanmeldung konnte in der Größenordnung auch nicht die Zahl der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge berücksichtigt werden, da diese Zahlen kaum vorhersehbar und planbar sind.
Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras erläutert, dass der Haushalt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im November verabschiedet werden muss. Viele Dinge werden erst anschließend planbar. Die Kommunen, die nicht am Stärkungspakt beteiligt sind, stellen ihren Haushalt für das laufende Jahr erst im Frühjahr auf und können dann mehr aktuelle Erkenntnisse darin verwerten.
Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras weist auch noch mal darauf hin, dass den 7 Mio. Euro Mehrausgaben 3 Mio. Euro Mehreinnahmen gegenüber stehen und für die 7 Mio. Euro eine Deckung besteht.
Herr Dezernent Schmidt erinnert daran, dass nach dem Consens-Gutachten verschiedene Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Strukturen anzupassen. In dem Zusammenhang verweist er auf das langwierige Einigungsstellenverfahren, das in einem wiederum langwierigen Besetzungsverfahren endete. Außerdem stellt er heraus, dass die Verwaltung versucht, wie an einigen anderen Tagesordnungspunkte zu sehen ist, auf die veränderten Fallzahlen und auf die neuen Herausforderungen zu reagieren, indem die weitere Einrichtung von Stellen vorgeschlagen wird. Hinzu kommt die Problematik, dass die Stadtverwaltung Oberhausen mit anderen Einstellungsträgern um Stellenbewerber konkurriert, was dazu führt, dass Stellenbesetzungen länger dauern können.
Herr Stadtv. Dr. Goehke fragt, ob der Haushalt auch zukünftig auf Basis des Consens-Gutachtens fortgeschrieben wird, obwohl einige aktuelle Themen im Gutachten nicht berücksichtigt werden konnten, denn dann müssten Probleme wie das der aktuellen Vorlage in Zukunft ja weiterhin auftreten.
Frau Beig. Münich erklärt, dass das Consens-Gutachten fachliche Veränderungen vorschlägt, die weiterhin aktuell sind. Die Zahlen und Kostenentwicklung sind losgelöst vom Consens-Gutachten zu betrachten und werden jedes Jahr aktualisiert. Dabei werden aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.
Herr Vorsitzender Tscharke unterbricht die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses um 15:30 Uhr und übergibt die Sitzungsleitung Herrn Oberbürgermeister Schranz zur Eröffnung des Hauptausschusses. Nach der Beendigung des Hauptausschusses eröffnet Herr Vorsitzender Tscharke die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses um 15:48 Uhr erneut und fährt in der Tagesordnung mit TOP 1.2 fort.
