30.11.2015 - 3.1 Erlass der Abgabesatz-Satzung 2016 der Stadt Ob...

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Beratung

Frau Stöhr präsentiert zu der Vorlage einige Powerpoint-Darstellungen, die dem Protokoll beiliegen.

Herr Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass die BOB-Fraktion den Oberbürgermeister deswegen kritisiert hat, weil er die Abgabensatzung eingebracht hat, ohne eine Reduzierung im Vorgriff auf das Gerichtsurteil vorzunehmen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung die Angelegenheit noch einmal erläutert, so dass es allen Mitgliedern des Ausschusses deutlich wird.

Herr Beig. Motschull erklärt, dass das Urteil nicht so klar ist, dass sich daraus eine neue Bemessungsgrundlage ableiten lässt. Das führt dazu, dass die GMVA eine gutachtliche Bewertung vorgenommen hat, die nun der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt. Dazu gibt es noch kein abschließendes Ergebnis. Daher wird weiterhin der alte Preis pro Tonne verwendet und deshalb ist eine Rückerstattung noch nicht möglich.

Herr Stadtv. Karschti regt an, dass geklärt werden soll, welche Zielvorstellung der Standort Oberhausen in Zukunft haben soll. Er schlägt vor, dass dazu Gespräche geführt werden sollen und bedauert den Ablauf bezüglich der Müllgebühren.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras sagt zu, dass die Rückzahlung dann erfolgen wird, wenn von der Preisprüfung der Preis festgelegt sein wird, der für die Stadt Oberhausen rechtssicher ist und auf dessen Grundlage dann nachberechnet und zurückgezahlt werden kann.

Frau Stadtv. Müthing fragt, bis zu welchem festzulegenden Preis die gebildeten Rückstellungen ausreichen, da inzwischen die Jahre 2013, 2015 und 2016 unter Vorbehalt stehen.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras stellt dar, dass Rückstellungen gebildet worden sind, die bei einem Preis von 100 Euro die Rückzahlungen ermöglichen.

Herr Beig. Motschull weist darauf hin, dass die Rückzahlungen dann von der GMVA zurückgeholt werden sollen.

Herr Oberbürgermeister Schranz sagt zu, dass sowohl Politik als auch Verwaltung daran interessiert sind, die Angelegenheit so schnell wie möglich abschließend zu regeln.

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage ohne Votum vorberaten.