03.11.2015 - 2.12 Einzelfallsatzung nach KAG NRWhier: Reduzierun...

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Beratung

Herr Stadtv. Mellis fragt, ob ursprünglich 100 Prozent in Rechnung gestellt worden sind, die nun auf 43 Prozent reduziert werden sollen oder ob jetzt erstmalig der Beitragsbescheid auf 43 Prozent ausgestellt werden soll.

Frau Beig. Lauxen erläutert, dass, wenn heute die Einzelfallsatzung beschlossen wird, der erstmalige Beitragsbescheid auf 43 Prozent ausgestellt werden kann. Andernfalls müssten 65 Prozent der Kosten in Beiträge umgelegt werden.

Herr Stadtv. Rubin bittet um Erläuterung, wie sich die 43 Prozent zusammensetzen.

Frau Beig. Lauxen erklärt, dass von den 100 Prozent Kosten 65 Prozent abgerechnet werden können. Die Paul-Reusch-Straße hätte nur auf einer Breite von 9 Metern ausgebaut werden müssen, ist aber auf einer Breite von 14 Metern ausgebaut worden. Die Stadtverwaltung hat also ein Drittel mehr ausgebaut als sie gemusst hätte. Um dieses Drittel sollen die Beiträge nun von 65 auf 43 Prozent gekürzt werden.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage einstimmig zustimmend vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2471&TOLFDNR=101381&selfaction=print