12.03.2015 - 4.1 3. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer gemäß § ...

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Beratung

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tasalastras erläutert, dass die überplanmäßigen Ausgaben nicht entstanden sind, weil insgesamt mehr Geld von der OGM vereinnahmt worden ist oder weil die Verwaltung mehr Aufträge an die OGM herausgegeben hat. Der Grund liegt im veränderten Leistungsverzeichnis und der neuen Aufteilung, Definition, Finanzierung und Preisgestaltung von Leistungen.

Er kündigt für den Jahresabschluss an, sowohl den Ausschussmitgliedern als auch der Bezirksregierung eine Übersicht vorzulegen, die alle Leistungsverzeichnisse der OGM mit den Planzahlen und den Ergebnissen enthält.

Die Planzahl für die Gesamtleistungen der OGM für das Jahr 2014 beträgt 92,89 Mio. Euro. Der Jahresabschluss wird sich nach heutigem Stand auf 92,59 Mio. Euro belaufen. Insofern ist das mit der OGM vereinbarte Leistungspaket nicht teurer geworden. Die in einzelnen Leistungsverzeichnissen entstandenen überplanmäßigen Ausgaben sind an anderer Stelle entsprechend eingespart worden.

Frau Stadtv. Müthing merkt an, dass bei einigen Positionen Mehrkosten bei Honoraren durch Mehreinnahmen bei Gebühren gedeckt werden sollen und fragt exemplarisch bezüglich der laufenden Nummern  45 und 59, ob ein kompletter Ausgleich zu erwarten ist.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tasalastras geht von einer vollständigen Deckung der Honorare durch die Teilnahmegebühren aus.

Frau Stadtv. Müthing fragt bezüglich der laufenden Nummer 68, inwieweit schon klar ist, ob in den Folgejahren Zahlungen für Grundsteuern zu leisten sind.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tasalastras erläutert, dass es aufgrund der aktuellen Veränderungen und Entwicklungen schwer planbar ist, inwieweit beispielsweise bei der Ausweisung von zusätzlichen Asylbewerberstandorten auf Grundstücken von Dritten entsprechend Grundsteuer anfällt.

Frau Stadtv. Müthing fragt, ob bezüglich der überplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummern 47 und 54 Regresse möglich sind.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tasalastras erläutert, dass im Fall der Volkshochschulen eine Vereinbarung aller Mitgliedsstädte des Volkshochschulverbandes sowie eine Empfehlung des Städtetages besteht, die Zahlungen zu leisten. Der Volkshochschulverband versichert, diese Zahlungen über eine Reduzierung der Beiträge auszugleichen. Alle Städte haben sich an diese Vereinbarung gehalten, um den Volkshochschulverband nicht zu gefährden.

Die Urheberrechtsverletzung rührt aus einer Publikation des Bürgerfunks vor 10 Jahren, in der ein Foto verwendet wurde, auf das jemand Urheberrechtsansprüche geltend gemacht hat. Die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung sieht keine Aussicht auf Erfolg einer Klage.

Frau Stadtv. Müthing fragt, wie bezüglich der laufenden Nummern 10 bis 24, 54 und 55 der Satz „Eine konkrete Deckung wird nach Abschluss der Finanzrechnungen im Rahmen des Jahresabschlusses verbindlich dokumentiert." zu verstehen ist.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tasalastras erläutert, dass damit gemeint ist, dass die mit der Bezirksregierung vereinbarte Gesamtinvestition nicht überschritten wird. Im Jahresabschluss werden die Einzelinvestitionen und Gesamtinvestitionen dokumentiert.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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