07.12.2015 - 5 Vorhabenliste zur BürgerInnenbeteiligung in Obe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

An der ausführlichen Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Karschti, Stadtv. Blanke,Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Mellis, Stadtv. Runkler, Stadtv. Dr. Goeke, OB Schranz, Frau Beig. Lauxen und Beig. Motschull.

Frau Stadtv. Stehr hält die Zeit-/Zielplanung bis Ende des Jahres 2016 zur Erarbeitung der Leitlinien für zu lang. Darüber hinaus bittet sie um einige Hinweise zur Altersstruktur der Teilnehmer.

Für Stadtv. Karschti ist es wichtig, die BürgerInnen mitzunehmen, indem die Projekte gemeinsam mit den BürgerInnen formuliert werden. Deshalb schlägt er für heute nur eine Kenntnisnahme des Vorhabens vor. Eine Beschlussfassung sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Stadtv. Blanke zeigt auf, dass es sich bei der Vorhabenliste um den ersten Aufschlag handelt. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit dem Verfahren der BürgerInnenbeteiligung und legt die Leitlinien fest. Dem sollte man nicht vorgreifen.

Stadtv. Große Brömer erwartet mit Spannung die Ergebnisse, die der Arbeitskreis vorweisen wird. Ob die Leitlinien vor Ende des Jahres 2016 fertig erstellt werden können, sollte dem Gesamtverlauf überlassen werden.

Stadtv. Mellis hätte sich eine Positiv-/Negativliste gewünscht. So ist nicht ersichtlich, ob es sich möglicherweise um eine selektierte Liste handelt.

Stadtv. Runkler dankt dem Arbeitskreis für seine einvernehmliche Arbeit. Er stellt klar, dass der Arbeitskreis nicht die Bürgerbeteiligung ist. Die Mitglieder des Arbeitskreises bereiten vielmehr den Rahmen für die Bürgerbeteiligung vor.

Stadtv. Dr. Goeke sieht keine Notwendigkeit eine Beschlussfassung herbeizuführen, um die Verwaltung aufzufordern, die Vorhabenliste fortzuschreiben.

OB Schranz teilt mit, dass die erste Arbeitskreissitzung nicht nur einvernehmlich sondern auch konstruktiv war. Es wurde diskutiert, wie man ein vernünftiges Procedere abbilden kann, bis es zu solchen Leitlinien kommen kann. Man hat sich neben der Grundsatzfrage darauf verständigt, an konkreten Beispielen die Leitlinien zu diskutieren und zu prüfen, was davon bisher in Oberhausen praktiziert wurde und was anders gemacht werden kann. Zur Vorhabenliste ist zu sagen, dass es sich um eine Grundsatzfrage handelt, ob die Liste möglichst umfassend sein soll (incl. der Vorschläge, für die keine BürgerInnenbeteiligung vorzusehen ist) oder ob sie nur beteiligungsrelevante Vorhaben enthalten soll. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat. Die Verwaltung hat sich für eine umfassende Liste entschieden. Der Rat hat die Möglichkeit, Maßnahmen zu streichen oder zu ergänzen. Damit erklärt sich auch der Ratsbeschluss.

Frau Beig. Lauxen zeigt auf, das es mehrere Formen der Bürgerbeteiligung gibt. Eine davon ist die Information. Die Vorhabenliste ist eine vorläufige Liste. Die Ermittlung der Projekte ist mit einem großen Aufwand verbunden. Sie regt an, die Zeit-/Zielplanung in die Hände des Arbeitskreises zu legen.

Beig. Motschull ergänzt, dass am Ende der Wille des Rates entscheidend dafür ist, wie die Vorhabenliste abgefasst wird.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache Nr. B/16/1319-01 einstimmig vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2465&TOLFDNR=102642&selfaction=print