07.12.2015 - 4 WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbHTMO Tou...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 07.12.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Karin Bulatow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Stadtv. Karschti hat die Vorlage sowie die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers nicht überzeugt. Änderung des Gesellschaftszwecks oder sonstige wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind der Aufsichtsbehörde spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Er hält den Zeitraum für zu kurz, wenn am 01.01.2016 mit der Umsetzung des Prozesses begonnen werden soll. Nach seiner Auffassung werden zu viele Zwischenschritte vorgenommen. Der erste Schritt sollte vielmehr unter städt. Federführung gemacht werden.
OB Schranz teilt mit, dass die 6-Wochenfrist für die schriftliche Anzeige genutzt worden ist, der Bezirksregierung das Vorhaben bereits vorab anzukündigen. Es ist eine rückwirkende Verschmelzung beabsichtigt. Das bedeutet nicht, dass zum 01.01. verschmolzen werde soll. Erst wenn die beiden Jahresabschlüsse vorliegen, soll rückwirkend verschmolzen werden. Zur Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers führt er aus, dass er Wert darauf gelegt hat, eine Qualitätssicherung zu bekommen indem ein externer Wirtschaftsprüfer sich das Zahlenwerk noch einmal ansieht.
Stadtv. Osmann begrüßt die gezielt Forderung der Industrie auf eine bessere Anbindung an die Verwaltung. In der Zeile 238 ist von einem Gesamtzuschuss an die WTO in Höhe von 1.090 TEUR die Rede. Das bedeutet für ihn, dass der Stadt die Wirtschaftsförderung 1 Mio. € wert ist. Er regt an, einen Vergleich mit anderen Städten herbeizuführen.
OB Schranz weist darauf hin, dass ein solcher Vergleich nicht vorliegt, aber eingeholt und zur Verfügung gestellt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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