15.06.2015 - 1.3.3 Graue Wölfe in der König-Pilsener-Arena

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Beratung

OB Wehling ist in der letzten Sitzung des Ältestenrates darauf angesprochen worden, das persönliche Gespräch mit der Geschäftsführung der König-Pilsener-Arena zu suchen. Es sollte ein Termin vereinbart werden, bei dem die VertreterInnen der Fraktionen und Gruppen des Rates gemeinsam mit den BetreiberInnen der König-Pilsener Arena ein persönliches Gespräch in dieser Sache führen. Der Kontakt zur Halle hat stattgefunden. Die Geschäftsführung ist zu diesem Gespräch bereit.

Beig. Motschull weist darauf hin, dass die Stadt Oberhausen weder rechtlich, noch tatsächlich in der Lage ist, derartige Veranstaltungen in der Arena zu untersagen. Ein solches Verbot kann unter Zugrundelegung bestimmter Voraussetzungen nur die Polizeibehörde erteilen. Ein entsprechender Sachverhalt lag jedoch seinerzeit nicht vor. Die Veranstaltung war nicht genehmigungspflichtig. Insofern war die Stadt auch nicht beteiligt. Die einzige Möglichkeit ist das Gespräch mit dem Hinweis auf die Resolution.

Für Stadtv. Nakot sollten alle politischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Der Appell muss sein, dass ein solcher Personenkreis hier kein Forum erhält. Die Gaststätte „Haus Union“ hat beispielsweise auf einem Schild den Satz angebracht, dass ein solcher Personenkreis dort nicht erwünscht ist.

OB Wehling signalisiert seine volle Unterstützung.

Stadtv. Runkler hält es ebenfalls für richtig, auf diesem Wege aktiv zu werden.

Stadtv. Karacelik begrüßt es sehr, dass endlich ein Prozess in Gang kommt. Das Gespräch mit der Geschäftsführung der Arena ist ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus sollte diese Organisation nicht zu Straßenfesten eingeladen werden. Da ist Achtsamkeit geboten.

OB Wehling sind Einladungen der Grauen Wölfe zu Stadteilfesten wie beispielsweise denen im Knappenviertel nicht bekannt.

Frau Stadtv. Radtke bestätigt die Aussage ihres Vorredners. Ein Zusammenhang zwischen den unterstützenden Akteuren zu den Grauen Wölfen ist ihr nicht bekannt.

OB Wehling wird dafür sorgen, dass bei anderslautenden Hinweisen diesen nachgegangen wird.

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