15.06.2015 - 1.3.1 Aktueller Sachstand GMVA- Urteile -

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Beratung

Beig. Motschull berichtet über das Thema Rücknahme der Berufungszulassungsanträge. Dabei geht es um die Frage, was die Stadt Oberhausen mit der Entscheidung des OVG NRW in dem Rechtsstreit mit dem Wirtschaftsbetrieben der Stadt Duisburg betreffend Preis pro Tonne, Gebühren, GMVA machen wird.

Das Gebührenjahr 2012 betreffend hat das Gericht in einem Schreiben mitgeteilt, gleichgelagert wie im Verfahren gegen die Stadt Duisburg auch im Verfahren gegen die Stadt Oberhausen zu entscheiden. Daraufhin hat die Stadt Oberhausen unter Beachtung des gerichtlichen Hinweises den Antrag auf Berufung für das Jahr 2012 zurückgenommen. Damit ist das Verfahren hinsichtlich dieses Gebührenjahres abgeschlossen. Das Gericht hat zudem angekündigt, für die Jahre 2010, 2011 und 2013 eine weitere Verfügung zu erlassen. In diesen Fällen wird die Stadt Oberhausen genauso verfahren, wie in der Angelegenheit des Jahres 2012, d. h. die Gerichtsverfahren werden nicht fortgesetzt. Sie wären damit ebenfalls abgeschlossen. Diese gerichtlichen Hinweise sind wichtig für nun folgende Gespräche im Innenverhältnis mit der GMVA. Der nächste Schritt wird nunmehr durch den Bereich Finanzen erfolgen, nämlich die Feststellung der Gebührenhöhe. Der VV wird morgen erörtern, welchen Weg man bestenfalls geht, denn die GMVA hat als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Revision gestellt.

Stadtv. Schranz hinterfragt die Bedeutung der Weiterbetreibung des Verfahrens durch den Beigeladenen. Ist das Verfahren damit doch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen? Wann wird wem was zurückgezahlt? Für welche Jahre wird wem was zurückgezahlt?

Beig. Motschull teilt mit, dass die Situation für den Bürger und die Stadt bedeutet, dass die Entscheidung bindend ist. Die Erfolgsaussicht der GMVA wird vorsichtig ausgedrückt als sehr gering betrachtet. Bedeutung hat die Weiterbetreibung des Verfahrens im Innenverhältnis. Wenn die Stadt Oberhausen gegenüber der GMVA Rückforderungsansprüche geltend macht, kann diese sagen, das Verfahren ist für sie noch nicht abgeschlossen.

Bisher war die weitere Ausrichtung, dass die GMVA aufgrund des Urteils eine neue Preisberechnung vornimmt. Auch hier könnte sie sich darauf berufen, dass das Verfahren für sie noch nicht abgeschlossen ist. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass Preisprüfverfahren nunmehr unter Berücksichtigung des Urteils zum Abschluss zu bringen. Darüber wird sich morgen der VV unterhalten.

Stadtv. Schranz möchte wissen, ob es einen Zeitplan für die Rückzahlung gibt.

Beig Motschull vermutet, dass bei einer Entscheidung über die Fortsetzung der Prüfung durch die Preisprüfung und Beendigung unter Beachtung der Gründe des Gerichts mit einem Ergebnis in ca. 3 - 4 Monate gerechnet werden kann. Darauf könnte man aufbauen.

1. Beig. und StK. Tsalastras weist darauf hin, dass eine Gebührenrückerstattung für die Jahre 2010 und 2011 aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Situation nur die Kläger erhalten. Sofern das Gericht den Hinweis auch für das Jahr 2013 gibt, erhalten alle BürgerInnen eine Gebührenrückzahlung für die Jahre 2012 und 2013.

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