11.05.2015 - 1.1 Sachstandsbericht über die Folgenutzung ehemali...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.1
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 11.05.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Stadtv. Karacelik spricht sich dagegen aus, ehemalige Schulgebäude für Wohnbebauung zu nutzen. Vielmehr sollten sie für soziale Projekte zur Verfügung gestellt werden. Er bittet die Verwaltung um eine regelmäßige Berichterstattung im Hauptausschuss über den Ist-Zustand im Abstand von 3 Monaten.
Für Stadtv. Karschti ist Transparenz beim Thema Schulfolgenutzungen wichtig. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, inwieweit bei den Objekte für die Öffentlichkeit eine Zwischennutzung möglich ist .
Stadtv. Schranz befürwortet ebenfalls eine regelmäßige Berichterstattung. Er hinterfragt, was mit dem Halbsatz in Zeile 29 gemeint ist, wenn dort steht, dass eine Konkretisierung noch aussteht. Wie bereits im Planungsausschuss besprochen regt er über die leerstehenden Schulgebäude hinaus eine Ausweitung der Berichterstattung auf sämtliche zur Disposition stehenden städt. Flächen an.
Wünschenswert sind im Vorgriff auf die von der Verwaltung geplante Vorhabenliste kurze Stellungnahmen zu den Vorhaben, die auf den städt. Flächen, die umgenutzt werden sollen, geplant sind.
Stadtv. Runkler dankt der Verwaltung für den Bericht. Er macht deutlich, dass es offensichtlich eine schwierige Aufgabe ist, eine interessante Folgenutzung, die auch dem Anliegen der Bürger/innen entspricht, für die Schulen zu finden und damit diese Ressourcen nicht unnötig brach liegen zu lassen. Solange man mit mehreren Kaufinteressenten, die ggf. unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten in Erwägung ziehen, in Verhandlung steht, ist es nach seiner Auffassung kontraproduktiv, zu spekulieren, was mit dem Objekt geschehen kann.
Würde man dem Vorschlag seines Vorredners folgen, so Stadtv. Schranz würde es genügen, wenn die Verwaltung alle drei Monate berichtet, dass sie sich in intensiven Gesprächen befindet.
Stadtv. Große Brömer sieht die Schwierigkeit für die Verwaltung, bereits im Hauptausschuss über die Interessenten und deren Angebote zu diskutieren, wenn die Verhandlungen noch laufen. Transparenz sollte auf die Zweckmäßigkeit reduziert werden. Kontinuität in der Berichterstattung soll es geben, aber nur, sofern es einen neuen Sachstand gibt.
Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass aus der Vorlage durchaus lesbar und erkennbar ist, welche Folgenutzung z. B. bei der ehemaligen Vennepothschule angestrebt wird.
Dez. Schmidt macht deutlich, dass eine gewisse Projektreife und -seriösität nötig ist, bevor Informationen weitergegeben werden können. Darüber hinaus bitten Interessenten/Interessentinnen häufig um Vertraulichkeit. Zu bedenken ist, dass auch Zwischenlösungen finanziert werden müssen und eine wirtschafliche Nutzung des einen oder anderen Standortes durch die Rahmenbedingungen oder den Denkmalschutz erschwert wird. Eine regelmäßige Berichterstattung hält er für einen denkbaren Weg.
Stadtv. Schranz weist darauf hin, dass mangelnde Transparenz zu Unmut und Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern führt, wie das Beispiel „Vennepothschule" gezeigt hat. Auf der einen Seite wird gesagt, es wird so etwas wie eine Vorhabenliste erstellt und mit dieser werden vorzeitig Bürger einbezogen. Auf der anderen Seite werden die Informationen erst gegeben, wenn das Vorhaben spruchreif ist. Das passt nicht zusammen. Stadtv. Runkler macht darauf aufmerksam, dass es unter dem Gesichtspunkt „Bürgerbeteiligung" ein Unterschied ist, was die Stadt mit einem Grundstück macht und was ein privater Investor nach Erwerb mit einem Grundstück vor hat.
Für den Ersten Beig. und StK. Tsalastras ist in der Vorlage mit Ausnahme der Vennepothschule klar und deutlich formuliert, welche Folgenutzung bei den aufgelisteten Objekten vorgesehen ist. Solange keine Pläne von Investoren vorliegen, können detaillierte Angaben nicht gemacht werden. Die Vorhabenliste regelmäßig zu ergänzen ist keine Frage.
Stadtv. Karacelik würde es begrüßen, wenn im Rahmen der Folgenutzung von Schulen beispielsweise ein Kindergarten entstehen würde. Die Äußerungen von Dez. Schmidt versteht er allerdings so, dass das Konzept lautet, Investoren zu finden, die Wohnbebauung planen.
OB Wehling erinnert daran, dass zur Haltung des Hauptausschusses auch gehört, die Haushaltskonsolidierung bei der Verwertung der Gebäude zu berücksichtigen. Einzig und alleine auf den sozialen Aspekt abzustellen, kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein.
Erster Beig. und StK. Tsalastras führt ergänzend aus, dass zum Thema: Veräußerung von Schulen ggf. bereits gefasste Ratsbeschlüsse zu berücksichtigen sind.
