16.03.2015 - 4.2 Dienstreisen von StadtverordnetenHier: Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Dez. Schmidt weist darauf hin, dass eine intensive rechtliche Prüfung stattgefunden hat. Diese hat ergeben, dass aus der Sicht der Verwaltung die Möglichkeit der Genehmigung der durchgeführten Fahrten als Dienstreisen durch den Hauptausschuss besteht.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat der Drucksache Nr. B/16/0676-01 einstimmig zugestimmt.

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