02.02.2015 - 2.2 Verwaltungsrat Stadtsparkasse Oberhausen: Antra...

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Beratung

Beig. Motschull informiert die Mitglieder des Hauptausschusses darüber, dass der Stadtverordnete Albert Karschti von der BOB-Fraktion am 14.01.2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Stadt Oberhausen erwirkt hat. Daraus geht hervor, dass dem Verwaltungsratsvorsitzenden der Stadtsparkasse Oberhausen schriftlich mitzuteilen ist, dass Herr Karschti bis zur Entscheidung in der Hauptsache gewähltes Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen ist. Der Antrag ist bei der Verwaltung am 19.01.2015 mit der Bitte um Stellungnahme eingegangen. Die Verwaltung hat die Stellungnahme abgegeben. Nach Auffassung der Verwaltung ist die zweite Wahlhandlung der sachkundigen Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen in der Ratssitzung am 30.06.2014 die rechtmäßige Wahlhandlung gewesen.

Stadtv. Schranz hinterfragt, wie die Bezirksregierung Düsseldorf die Angelegenheit bewertet.

Beig. Motschull teilt mit, dass der Sachverhalt mit der Bezirksregierung ausgelotet worden ist. Es wird keine verwaltungsrechtlich eigene Entscheidung seitens der Behörde getroffen.

Stadtv. Große Brömer regt in Richtung des Stadtv. Karschti an, dass dieser seine Klage zurücknehmen sollte. Wenn Herr Karschti als sachkundige Person Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse wird, muss ein anderes Mitglied gehen.

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