14.12.2015 - 24 Umbau eines Personenaufzuges in einen Evakuieru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr hätte sich gewünscht, dass die Vorlage mit einem Auftragsvolumen von 1 Mio. € erst in den Fachausschüssen beraten worden wäre. Für sie ist nicht klar, warum das Problem nicht eher erkannt und gelöst worden ist.

Stadtv. Real ist Lehrer an dem genannten Berufskolleg. Er erläutert, dass die Stuhlrettungsmethode bisher für einfache Rollstuhl-Nutzer angewandt wurde. Nun nimmt aber im konkreten Fall an dem Kolleg ein Schüler am Unterricht teil, der in einem 200 Kilo schweren Elektrorollstuhl sitz. Er darf aus medizinischen Gründen nicht in einem Tragegestell gehoben werden.

Dez. Schmidt bittet um Nachsicht, dass die Angelegenheit nicht im Fachausschuss vorberaten wurde. Die Ergebnisse der letzten Sicherheitsprüfung wurden erst kürzlich präsentiert. Es hat sich ergeben, dass aus der Inklusionspauschale noch Finanzmittel zur Verfügung stehen, die anderwärtig nicht mehr ausgegeben werden können.

1. Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass der Aufzugumbau und die Einrichtung neuer Vorräume mit feuerfesten Wänden auf den einzelnen Etagen zum Teil aus den in diesem Jahr nicht ausgeschöpften Inklusionsmitteln bestritten werden. Die Wahrscheinlichkeit, die Maßnahme im nächsten Jahr vornehmen zu können ist gering, da diese Mittel bereits verplant sind.

Stadtv. Große Brömer kann die Bedenken, dass keine Diskussionen in Fachausschüssen stattgefunden haben, verstehen. Das ist zwar bedauerlich, ein Verschieben der Maßnahme würde allerdings nicht zu rechtfertigen sein. Er hält es für notwendig, einen Gesamtplan aufzustellen, an welchen Schulen man welche Umbauten für Behinderte benötigt. Dann kann der Rat auch nach Prioritäten entscheiden.

Stadtv. Runkler empfiehlt, beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), der bei den Haushaltsberatungen 2015/2016 einen Inklusionstopf in Höhe von 2 Mio. € eingerichtet hat, den nicht durch die Inklusionspauschale abgedeckten Kostenanteil einzuholen.

Nach seiner Information sind beim LVR bisher nur Finanzmittel für eine Maßnahme abgerufen worden. Die Entscheidung trifft der Landschaftsausschuss. Der wird nach seinem Eindruck den Antrag nicht ablehnen können.

Frau Stadtv. Stehr sieht, dass es hier eine Notwendigkeit gibt. Sie hält es allerdings trotzdem für dringend notwendig, dass sich zuerst die Fachausschüsse mit solchen Angelegenheiten befassen können. In Anbetracht der Tatsache, dass gesagt wurde, das Geld steht jetzt und nicht im nächsten Jahr zur Verfügung schlägt sie vor, eine Verpflichtungsermächtigung einzugehen. Vielleicht stellt sich heraus, dass es eine langfristigere Lösung für das Hans-Böckler-Kolleg gibt, die die Schule in inklusiver Hinsicht attraktiver machen würde.

Für Frau Stadtv. Wittmann funktioniert Inklusion nur, wenn alle mitgenommen werden. Wichtig ist nach ihrer Auffassung, vorausschauend und gesamtstädtisch zu planen. Das wäre auch in dieser Angelegenheit möglich gewesen, denn das Problem ist schon länger bekannt.

Frau Beig. Münich zeigt auf, dass bereits im Sozialausschuss darauf hingewiesen worden ist, bei den geringen Mitteln der Inklusionspauschale bedarfsorientiert zu überlegen, welche baulichen Anpassungen erforderlich sind. Das deshalb, da nicht immer sofort bekannt ist, mit welchen Handikaps die Schüler zu welchen Schulen gehen.

1.Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass das Eingehen einer Verpflichtungsermächtigung nicht möglich ist. Die Finanzierung der Maßnahme soll aufgrund der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel in diesem Jahr erfolgen, die Abwicklung hingegen sukzessive so schnell wie möglich.

Stadtv. Mellis erinnert daran, dass bereits im September 2014 ein Antrag auf einen Sachstandsbericht über notwendige Baumaßnahmen in öffentlichen Gebäuden insbesondere Schulen zur Umsetzung der Inklusion gestellt worden ist. Am 09.09.2014 erging die Antwort, das Dez 3 den Bericht in Zusammenarbeit mit dem strategischen Immobilienmanagement nach Abschluss der aktuell laufenden Bestandsaufnahme erarbeiten und den Gremien zur Verfügung stellen wollte.

OB Schranz sieht, dass es einen Informationsbedarf gibt. Es schlägt vor, dass sichergestellt wird, die bauliche Betrachtung mit den aktuellen Planungen zum Bildungsplan zusammen zu bringen und den betroffenen politischen Gremien kurzfristig eine Berichterstattung zur Verfügung zu stellen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1.im Rahmen der Inklusion einen Personenaufzug in einen Evakuierungsaufzug mit zusätzlichem Vorraum im Hans-Böckler-Berufskolleg umzubauen;

 

2.die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen am Hans-Böckler-Berufskolleg wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in €

140003010100000

Inklusion an Schulen

785110

Anlage im Bau Hochbau OGM

623.100,00

 

 

 

 

 

140003010100000

Inklusion an Schulen

785120

Anlage im Bau Hochbau Ing.-Leist. OGM

242.100,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2014/2015 der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten."