14.12.2015 - 21 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther vermisst die Einbindung des JHA in dieser Angelegenheit.

Frau Beig. Münich weist darauf hin, dass die Vorlage dem JHA nachträglich vorgelegt wird.

Stadtv. Karschti fragt nach dem Verbleib der tamilischen Gruppe, für die eine dauerhafte Nutzung gefunden werden muss.

Dez. Schmidt führt aus, dass die tamilische Gruppe aktuell in einem anderen Schulgebäude untergebracht ist. Ob das auf Dauer angelegt sein wird, ist mit Ihnen noch abzustimmen. Zunächst einmal hat man kurzfristig eine Alternative mit dieser Lösung gefunden.

OB Schranz hält abschließend fest, dass die Drucksache dem JHA in der nächsten Sitzung vorgelegt wird.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 30.11.2015 gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW folgende Entscheidungen:

 

1.Die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Einrichtung „ParkHaus“; die OGM GmbH wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme entsprechend des Leistungsvertrages beauftragt;

2.Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

InvestitionsnummerBezeichnung  Finanzposition Bezeichnung    Betrag/EUR

310006010100610Jugend-785110 AiB; Hochbaumaßnahme

einrichtungOGM GmbH215.500,00

310006010100610Jugend-785120AiB: Hochbaumaßnahme,  24.000,00

einrichtungOGM

 

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2014/2015 wird eingehalten."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2457&TOLFDNR=102815&selfaction=print