14.12.2015 - 14 Stadtsparkasse Oberhausenhier: Entsendung eines...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist auf eine Ergänzung des Beschlussvorschlages hin:

An den letzten Satz (Vorsorglich wird der Beschlusspunkt Nr. 4 des o.g. Ratsbeschlusses vom Rat der Stadt aufgehoben.) wird folgender Satz angefügt:

 

„Die Vertretung des Verwaltungsratsvorsitzenden in der Verbandsversammlung des RSGV erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des RSGV durch die stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden, im vorliegenden Fall durch den zweiten stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden.“

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Entsendung von Herrn Tscharke als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) - Beschlusspunkt Nr. 4 des Ratsbeschlusses vom 16.11.2015, Drucks.-Nr. B/16/1200-02 - gegenstandslos ist.

 

Vorsorglich wird der Beschlusspunkt Nr. 4 des o. g. Ratsbeschlusses vom Rat der Stadt aufgehoben. Die Vertretung des Verwaltungsratsvorsitzenden in der Verbandsversammlung des RSGV erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des RSGV durch die stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden, im vorliegenden Fall durch den zweiten stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden."