14.12.2015 - 31 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 20.11./23.11.2015 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer nach § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Soziales (D05000311) in Gesamthöhe von 5.958.000,- Euro wird wie folgt zugestimmt:
Überplanmäßiger Aufwand bei der
-Produktgruppe 0502, Leistungen nach dem SGB XII, Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 366.000,- Euro
-Produktgruppe 0503, Leistungen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose, Produkt 050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber, 5.592.000,- Euro
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge beim Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sachkonto 448000 - Erstattungen vom Bund Grundsicherung 366.000 Euro sowie
Mehrerträge beim Produkt 050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land 5.592.000,-- Euro“
