14.12.2015 - 5 Erlass der Abgabesatz-Satzung 2016 der Stadt Ob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz macht auf folgende Korrektur aufmerksam:

Im § 3 der Abgabesatz-Satzung 2016 (Anlage 6) lautet das richtige Datum der Straßenreinigungssatzung: 14.12.2015 und nicht: 13.12.2004.

Frau Stadtv. Müthing signalisiert für die CDU Enthaltung. Viel hat sich bisher an dieser Stelle nicht geändert. Die Festsetzung der Abfallgebühren erfolgt, wie bereits 2015, unter Vorbehalt. Sie hofft, dass bei Erlass der Satzung 2017 das Ergebnis des gesamten Gerichts- und Preisprüfprozesses berücksichtigt werden kann und die CDU zustimmen kann.

Stadtv. Karschti schließt sich den Äußerungen seiner Vorrednerin an, wird jedoch die Drucksache ablehnen.

Stadtv. Flore hält die Situation ebenfalls nicht für zufriedenstellend. Wichtig ist für ihn, dass der Bürger aufgrund der Vorbehaltszahlung keine Klage erheben muss. Im Augenblick wartet man auf die rechtsichere Grundlage, auf deren Basis die Rückzahlungen hoffentlich bald erfolgen können.

Stadtv. Mellis lehnt die Drucksache ab, denn für ihn ist der zugrunde gelegte Verbrennungspreis zu hoch.

Stadtv. Große Brömer würde sich wünschen, dass alle Ratsparteien durch ihre Votierung Verantwortung übernehmen würden, bis das Ergebnis der Preisprüfung vorliegt.

Stadtv. Runkler zeigt auf, das die Stadt Oberhausen sich bis zur Neufestlegung der für die Gebührenkalkulation zugrunde zulegenden Preise der GMVA durch die Preisprüfung in dem Rahmen bewegen kann, der rechtlich möglich ist.

Frau Stadt. Stehr macht deutlich, dass die CDU sich mit der Enthaltung keinesfalls der Verantwortung entsagen will. Es soll das Ergebnis der Preisprüfung abgewartet werden.

Stadtv. Mellis kritisiert, dass während des OB-Wahlkampfes dem Bürger gesagt worden ist, dass er noch im laufenden Jahr mit der Rückzahlung der zu viel gezahlten Gebühren rechnen kann.

OB Schranz teilt mit, dass niemand Einfluss darauf hat, wann das Verfahren zum Ende kommt.

1.Beig. und StK. Tsalastras nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Mellis und weist darauf hin, dass er bei seiner Äußerung im Wahlkampf davon ausgegangen ist, noch in diesem Jahr das Ergebnis der Preisprüfung vorliegen zu haben.

Stadtv. Mellis fragt nach, ob jemand das Verfahren beschleunigen kann.

OB Schranz hat gegenüber der Bezirksregierung deutlich gemacht, dass die Stadt Oberhausen an einer kurzfristigen Entscheidung interessiert ist.

Beig. Motschull merkt an, dass sich der Preis nicht unmittelbar aus dem Urteil ergibt. Alle Daten und Fakten, die ihren Niederschlag in dem Gerichtsurteil gefunden haben, müssen jetzt noch in einen Preis umgewandelt werden.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2016 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 - 4."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2457&TOLFDNR=102782&selfaction=print