14.12.2015 - 4 Neufassung der Straßenreinigungssatzung mit Erg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Petra Klenovsek
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz verweist auf seine zu Beginn gemachten Ausführungen, dass der Reinigungsschlüssel Bestandteil des Straßenreinigungsverzeichnisses ist und als Anlage der Straßenreinigungssatzung heute mitbeschlossen wird.
Stadtv. Flore merkt an, dass es sich bei der Satzungsänderung im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen handelt. Die Ausnahme stellt der § 11 Abs. 2 dar. Von der vorgeschlagenen Bußgelderhöhung ist in erster Linie die Schneeräumpflicht betroffen. Er hält es nicht für den richtigen Weg, hier drastischere Strafen zu verhängen. Vielmehr sollte es bei der derzeitigen Regelung bleiben.
Beig. Motschull teilt mit, dass es sich bei den geänderten Geldbußen um eine Anpassung an das Ordnungswidrigkeitengesetz handelt. Dennoch ist es möglich, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
Frau Stadtv. Stehr hinterfragt, wie häufig die Vorschrift in der Vergangenheit zum Tragen gekommen ist.
Beig. Motschull beantwortet die Frage mit 1 oder 2 Mal, solange er als Beigeordneter bei der Stadt beschäftigt ist.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Straßenreinigungssatzung mit Außnahme des § 11 Abs. 2. Hier verbleibt es bei der bisherigen Regelung."
Änderung in der Anlage:
(2) Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Euro 500,-- bei vorsätzlichem und mit einer Geldbuße bis zu Euro 250,-- bei fahrlässigem Zuwiderhandeln gegen die genannten Bestimmungen geahndet werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,4 kB
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2
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87,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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49,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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8,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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