16.11.2015 - 24 Flüchtlingsprojekte Theater Oberhausen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Mellis befürwortet grds. eine kostenlose Teilnahme für Flüchtlinge an sämtlichen kulturellen und sozialen Einrichtungen dieser Stadt. Allerdings müssten darüber hinaus die Menschen, die ebenfalls am Rande der Gesellschaft stehen wie z. B. Hatz IV-Empfänger, in diese Maßnahme eingebunden werden. Deshalb schlägt er eine Modifizierung des Beschlussvorschlages um die Hartz IV-Empfänger vor.

1.Beig. und StK. Tsalastras weist darauf hin, dass es bei der Freistellung zur Entrichtung eines Eintrittsgeldes für Flüchtlinge nur um bestimmte Projekte, Veranstaltungen und Aufführungen geht. Die Betriebssatzung sieht bisher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine kostenlose Teilhabe nicht vor. Bei der in der Drucksache vorgeschlagenen Maßnahme handelt es sich um eine Ergänzung der Satzung für die Flüchtlinge. Allerdings hat er vom Grundsatz her kein Problem damit, den Personenkreis um die Hartz IV-Empfänger zu erweitern, solange es nicht um eine generelle Freistellung für alle Projekte geht. Das Theater wird einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten, der sodann im Kulturausschuss diskutiert werden kann.

Stadtv. Mellis hält es für wichtig, diesen Personenkreis mit einzubinden und damit einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.

OB Schranz wiederholt noch einmal die Aussage des 1. Beig., dass die Anregung im Kulturausschuss beraten wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt die Theaterleitung, für bestimmte Veranstaltungen, Projekte und Aufführungen Flüchtlinge unter Einhaltung des Wirtschaftsplans von der Verpflichtung zur Entrichtung eines Eintrittsgelds freizustellen."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2456&TOLFDNR=101733&selfaction=print