16.11.2015 - 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmi...

Reduzieren

Beratung

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird Frau Stadtv. Georgis Schmidt von OB Schranz eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Nach dem Verlesen der Verpflichtungsformel wird die Verpflichtung durch Frau Stadtv. Schmidt per Handschlag bekräftigt.

OB Schranz wünscht Frau Stadtv. Schmidt für die Ausübung dieses Amtes, in das sie nun hiermit offiziell eingeführt worden ist, alles Gute und besten Erfolg.