16.11.2015 - 7.7 Haushaltssatzung 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Sitzung:
-
11. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 16.11.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
B/16/1184-01 Haushaltssatzung 2016
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Jaqueline Huhn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Abstimmung über die Haushaltssatzung 2016
Abstimmung über die §§ 1 bis 9 (Einzelabstimmung) sowie die Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt
OB Schranz weist darauf hin, dass auch bei diesem Beschlusspunkt die Abstimmung im Finanz- und Personalausschuss am 03.11.2015 bis zur Ratssitzung zurückgestellt wurde.
Abstimmung über die §§ 1 bis 9 (Einzelabstimmung)
§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 747.794.340 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 764.208.638 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 725.328.098 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 710.098.820 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 17.383.190 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 37.198.800 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 25.414.470 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 24.675.260 EUR"
§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf
19.815.610 EUR
festgesetzt."
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:
"Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
19.250.240 EUR
festgesetzt."
§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich. "
§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.750.000.000 EUR
fesgesetzt.
§ 6 Steuersätze
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
"Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.
1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 640 v.H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 550 v.H."
§ 7 Haushaltssanierungsplan
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
"Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen."
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§83 Abs. 1 GO NRW) und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (§85 Abs. 1
GO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW), die im Einzelfall 100.000 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Rates."
§ 9 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird
- für Baumaßnahmen auf 150.000 EUR
- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR
festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen.
Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt.
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2016."
Anlagen zur Vorlage
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