16.11.2015 - 9 Verlängerung des Termins für die Gewährung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den im Beschluss vom 17.12.2012 gesetzten Termin zur Gewährung eines Kapitalnachlasses von 10 % vom jeweiligen Restkapital für die vorzeitige Vollrückzahlung städtischer verzinslicher Wohnungsfürsorgedarlehen, die nach dem 01.07.1994 zugesagt wurden, erneut um 3 Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern."