16.11.2015 - 37.3 Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzung:

 

Gesetzliche Grundlage: Siehe Satzungstext

 

S a t z u n g

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 151

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NRW.2015, S. 208), in seiner Sitzung am 16.11.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

Einziger Paragraph

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 151 vom 19.11.2014 wird um ein Jahr verlängert.

 

Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung des § 4 der Satzung vom 19.11.2014 spätestens am 20.12.2016 außer Kraft."

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Anlagen zur Vorlage