16.11.2015 - 27 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Die am 14.07.2015 vom Oberbürgermeister Klaus Wehling und vom Ratsmitglied Daniel Schranz gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung - Fortführung des Landesprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ an Oberhausener Grundschulen im Schuljahr 2015/ 2016 - wird genehmigt.

 

Haushaltsmittel stehen unter den entsprechenden Aufwands- und Ertragspositionen zur Verfügung:

 

Produkt 040701 - Musikschule und Sinfoniekonzerte

Musikschule Auftrag 860004070101

 

Ertrag

446100 - Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte 282.420,00 € und

414800 - Zuschüsse von übrigen Bereichen 49.229,00 €

Insgesamt 331.649,00 €

 

Aufwand

501200 - Tariflich Beschäftigte 145.045,00 €

501900 - Aufw. f. sonstige Beschäftigte 169.037,00 € und

529152 - Sonstige Aufw. f. Öffentlichkeitsarbeit 17.567,00 €

Insgesamt              331.649,00 €