14.09.2015 - 17.3 Bebauungsplan Nr. 657 A - Hunsrückstraße / Beck...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti appelliert in Richtung GEWO Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie hat nach seiner Auffassung die meisten Möglichkeiten.

OB Wehling hat bereits darüber berichtet, dass es einen ständigen Kontakt zu den Wohnungsgenossenschaften gibt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung

 

-den Stellungnahmen zu IV. Punkte 1, 2 und 6 stattzugeben;

-die Hinweise zu IV. Punkte 3 und 5 zur Kenntnis zu nehmen sowie

-die Stellungnahme zu IV. Punkt 4 zurückzuweisen.

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748).

Der Rat der Stadt beschließt ferner:

)          den Bebauungsplan Nr. 657 A -Hunsrückstraße/Beckerstraße- in der Fassung vom 12.01.2015 als Satzung;

Gesetzliche Grundlage:§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NRW.2015, S. 208).

)          die dem Bebauungsplan Nr. 657 A beigefügte Begründung in der Fassung der Fortschreibung vom 18.08.2015 als Entscheidungsbegründung

Gesetzliche Grundlage:§ 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748)."