14.09.2015 - 17.5 Bebauungsplan Nr. 723 - Ripshorster Straße zwis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Für Stadtv. Karschti sollte hier die Tempo 30 Zone beibehalten werden.

Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass die Tempo 30-Zone im Augenblick an dem schlechten Ausbau der Straße liegt. Das könnte sich jedoch in Zukunft ändern.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)die Aufstellung eines Bebauungsplans, der im Wesentlichen öffentliche Verkehrsfläche festsetzen soll, für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung -, vom 26.06.2015 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 723);

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748).

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748) in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von nicht erheblicher Bedeutung)."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2455&TOLFDNR=100464&selfaction=print