22.06.2015 - 33.6 Antrag der BOB Fraktion: Sachstandsbericht des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 33.6
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.06.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB-Fraktion
- Bearbeitung:
- Christina Janzen
Beratung
Stadtv. Mellis kritisiert, dass der Fragenkatalog, den die Verwaltung nach der Bürgerversammlung erhalten hat, seit dem 02.04.2015 unbeantwortet geblieben ist.
OB Wehling macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der BOB-Fraktion keinen Beschlussvorschlag enthält. Er bittet Stadtv. Mellis, eine entsprechende Formulierung vorzutragen.
Dez. Schmidt nimmt zu den Fragen ab Zeile 13 der Begründung wie folgt Stellung:
Frage:
Wird weiterhin an allen genannten Standorten für Flüchtlingsunterkünfte festgehalten?
Antwort:
Der Oberbürgermeister hat im VV festgelegt, dass an der Sperberstraße nicht festgehalten wird. Die Rahmenbedingungen sind nicht ausreichend (Größe der dort möglichen Gemeinschaftsunterkünfte). An allen weiteren Standorten wird festgehalten.
Frage:
Werden die Anwohner bei der Planung der Unterkünfte an den genannten Standorten beteiligt?
Antwort:
Der Verwaltungsführung liegen denkbare Detailplanungen, die für die Flächen erstellt werden, noch nicht vor. Sobald sich das ändert, sind Informationsveranstaltungen geplant.
Frage:
Wenn ja, in welcher Weise werden sie beteiligt? Bitte standortspezifisch beantworten.
Antwort:
Beteiligen können sich die BürgerInnen z. B. an den Planungen der Wegeführung, der Aufstellung von Spielgeräten und Planung der Grünflächen.
Frage:
Wann sind Termine zur Beteiligung vorgesehen? Wann und wie wird dafür Kontakt zu den Anwohnern aufgenommen?
Antwort:
Aufgrund der Sommerferien wird das voraussichtlich in der ersten Ferienhälfte sein. Einladungen erfolgen über die Internetseite der Stadt Oberhausen, Presse, Radio Oberhausen, den Wochenanzeiger, sowie dem Versand von gezielten Einladungsschreiben in der näheren Umgebung des jeweiligen Standortes.
Frage:
Wenn die Anwohner nicht beteiligt werden: Wie begründet der Verwaltungsvorstand seine Entscheidung gegen eine Anwohnerbeteiligung?
Antwort:
Diese Frage erübrigt sich.
Frau Beig. Münich ergänzt, dass es an der Gabelstraße zuletzt so viele Anregungen gegeben hat, dass sich eine Informationsveranstaltung an diesem Standort erübrigt. An den anderen Standorten werden Veranstaltungen durchgeführt.
Stadtv. Mellis fragt noch einmal nach dem Zeitfenster bis zur Beantwortung des Fragenkatalogs der BürgerInnen. Bisher liegt nur eine Zwischenmitteilung vor.
OB Wehling teilt mit, dass sich morgen der VV dieser Angelegenheit annehmen wird. Er hinterfragt noch einmal die Absicht des Antragstellers, wie mit dem Antrag umgegangen werde soll.
Beig. Motschull interpretiert den Antrag dahingehend, dass die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes beabsichtigt war. Andernfalls würde der Rat heute einen Beschluss über den Antrag fassen müssen und einen Bericht für die nächste Ratssitzung vorbereiten. Die Verwaltung hat jedoch bereits geantwortet. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
OB Wehling hält fest, dass es sich hierbei um einen Antrag auf Aufnahme eines TOP gemäß § 2 der Geschäftsordnung handelt. Dieser Antrag ist erledigt, denn die Verwaltung hat die Fragen soeben beantwortet. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Das Gleiche gilt im Übrigen für den Antrag der Linke.Liste-Fraktion unter TOP 33.5.
