22.06.2015 - 32.2 Energieversorgung Oberhausen AG hier: Berichter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32.2
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.06.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Isabella Schraven
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Stadtv. Schranz hält diesen Konzern nicht für steuerbar durch die 6 kommunalen Räte. Das zeigen der Lagebericht und der Jahresabschluss. Wertminderungen im Jahr 2014 von 33 Mio. € in Spanien und 22 Mio. € in Brasilien sind keine gute Voraussetzung dafür, neue Projekte in Botswana, der Türkei und Rumänien zu planen. Nach seiner Auffassung ist es äußerst gefährlich für ein kommunales Unternehmen, im Ausland zu wachsen.
OB Wehling macht deutlich, dass man bei einem Blick auf die regenerativen Energien zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Maßgeblich für die Ausschüttung ist der Einzelabschluss der STEAG GmbH, der nach HGB aufgestellt wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 lag die Ausschüttung der STEAG GmbH mit rd. 86 Mio. € (inkl. Steuerumlage) im Plan und stellte die erwartete Ausschüttung an die evo AG sicher.
Die im Dezember letzten Jahres verabschiedete Mittelfristplanung, die einen Zeitplan von fünf Jahren umfasst, geht zukünftig von rd. 80 Mio. € als ausschüttungsfähiges Jahresergebnis der STEAG aus und somit von Ausschüttungen an die evo AG in Höhe von 1,86 Mio. €.
Ohne die Zuwendung der STEAG hätte die evo AG ihr Unternehmensziel nicht erreicht.
Anlagen zur Vorlage
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