22.06.2015 - 9 Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.06.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Evelyn Burghard
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Wehling weist auf folgende Korrekturnotwendigkeit auf Veranlassung der Verwaltung hin:
In der Anlage 3 ist die in der Spalte „geplante Neueinstellung im Jahr 2016" die Zahl in der Zeile „insgesamt" 87 auf 86 zu korrigieren.
Darüber hinaus hat die Verwaltung im FPA auf folgenden geänderten Beschlussvorschlag zu Textziffer 1 hingewiesen: (Änderungen sind durchgestrichen oder fett markiert)
„Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt
1. für das Jahr 2016 die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter
Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von
33 Auszubildenden (ohne Feuerwehr) und
21 Berufspraktikanten/innen im Anerkennungsjahr
sowie ihre unbefristete Übernahme unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung oder nach Ablauf einer einjährigen Bewährungszeit soweit die Nachwuchskräfte ihre Ausbildung mit guten Leistungen beenden, persönlich geeignet sind und der aktualisierte Bedarf der Verwaltung das rechtfertigt.
Textziffer 2 bleibt unverändert.
Frau Stadtv. Marx kritisiert die geringe Einstellungszahl und Übernahme der Auszubildenden (Azubi) bei der Stadtverwaltung und deren Töchtern. Gerade junge Menschen leiden darunter, ihr Leben nicht planen zu können. Für städt. Azubis ist es schwer, außerhalb der Stadtverwaltung auf dem privaten Sektor eine Stelle zu finden. Für Frau Stadtv. Marx wird das Kündigungsschutzgesetz missachtet, wenn Azubis mit guten Leistungen im Anschluss an die Ausbildung eine einjährige Bewährungsfrist durchlaufen sollen, wie es die Vorlage vorsieht. Warum müssen sich Azubis, die man bereits seit 2 - 3 Jahren kennt, erneut bewähren? Sie plädiert dafür, diesen Passus zu streichen.
Für Dez. Schmidt macht die Vorlage deutlich, dass den Bemühungen zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit entgegengewirkt wird, denn die Stadt Oberhausen bildet über Bedarf aus. Azubis, die in der Vergangenheit nicht übernommen werden konnten, haben i. d. R. Alternativangebote erhalten oder es wurde ihnen intensiv geholfen, bei einem anderen öffentlichen Träger beschäftigt zu werden. Der einjährige Zeitvertrag bietet die Möglichkeit, Berufserfahrung zu erlangen. In dieser Zeit besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich der Personalbedarf zwischenzeitlich erhöht hat.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt
1. für das Jahr 2016 die Einstellung
33 Auszubildenden (ohne Feuerwehr) und
21 Berufspraktikanten/innen im Anerkennungsjahr
sowie ihre unbefristete Übernahme unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung oder nach Ablauf einer einjährigen Bewährungszeit soweit die Nachwuchskräfte ihre Ausbildung mit guten Leistungen beenden, persönlich geeignet sind und der aktualisierte Bedarf der Verwaltung das rechtfertigt.
2.die Berufsbildung behinderter und benachteiligter junger Menschen in Oberhausen mit jährlich bis zu zwei Stellen. Alternativ sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht ausbildungsfähige junge Menschen, die eine behindertengerechte Tätigkeit in der Verwaltung nachgehen können, im genannten Umfang gefunden werden."
Anlagen zur Vorlage
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