22.06.2015 - 23 Neufassung der Rettungsdienstsatzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti empfiehlt, die Erfahrungen der nächsten 1 - 2 Jahre abzuwarten und danach noch einmal neu über die Rettungsdienstsatzung zu beschließen.

Stadtv. Nowak erinnert daran, dass der Rat vor kurzem beschlossen hat, dass die Hilfsorganisationen einen Festpreis für den Krankentransport erhalten sollen. Jetzt kommt eine Preiserhöhung.

Können die Organisationen damit rechnen, dass der Festpreis auch erhöht wird oder dient die Preiserhöhung nur der Gewinnmaximierung?

Beig. Motschull teilt mit, dass die Gebührensätze ausschließlich mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Er zeigt sich erfreut, endlich Einvernehmen mit den Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften erlangt zu haben. Das führt zu monatlichen Mehreinnahmen im Gebührenbereich in Höhe von 170.000 €. Das heißt nicht, dass die Hilfsorganisationen mehr Geld bekommen. Es handelt sich vielmehr um einen Gebührentatbestand, der endlich angepasst worden ist.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Neufassung der Rettungsdienstsatzung der Stadt Oberhausen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2454&TOLFDNR=99362&selfaction=print