22.06.2015 - 33.1 Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung und Verga...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Wehling teilt mit, dass die Koalition einen Änderungsvorschlag erstellt hat, der zwischenzeitlich allen Mitgliedern des Rates als Text vorliegt.

 

Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat der Stadt greift die Initiative des Integrationsrates vom 02.06.2015 auf und befürwortet die Einführung eines Integrationspreises der Stadt Oberhausen für das Jahr 2016. Zusätzlich gibt der Rat der Stadt dem Integrationsrat die Anregung, die Richtlinien zur Vergabe des Preises zu erstellen und anschließend dem Rat der Stadt ebenfalls zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Antrag der Koalition beinhaltet aus der Sicht von OB Wehling alle Aspekte, die auch in dem CDU-Antrag enthalten sind.

Stadtv. Tüzün zeigt auf, dass sich in der letzten Sitzung des Integrationsrates alle einig waren, den Integrationspreis in Oberhausen zu wollen. Lediglich die Richtlinien sollten noch angepasst werden. Die CDU-Fraktion hat dem zugestimmt, weil es ihr wichtig ist, dass die Maßnahme eine breite Zustimmung findet. Der Preis soll eine Anerkennung für gute und funktionierende Integrationsarbeit in Oberhausen sein. Er hofft, dass der Rat dem Antrag der CDU-Fraktion einmütig zustimmt.

Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck macht deutlich, dass der Integrationsrat ein eigenständiges Gremium ist, dem der Rat keinen Auftrag erteilen kann. Deshalb sollte verfahren werden, wie im Integrationsrat verabredet.

Beig. Motschull bittet aufgrund des zeitlichen Engpasses um Entschuldigung, die Angelegenheit nicht vorher mit der CDU erörtert zu haben. Es geht um die Formalie, dass der Rat letztendlich den Integrationsrat beauftragt. Der Integrationsrat ist ein gewähltes Gremium und kein Ausschuss. Nach § 27 GO NRW sollen sich Rat und Integrationsrat über Themen und Aufgaben in der Gemeinde abstimmen. Deshalb ist die Formulierung in der Antragsvorlage der CDU nach Auffassung des Bereichs 4-6 und der Stadtkanzlei so nicht beschlussfähig. Die Formulierung im Koalitionsantrag berücksichtigt diesen Tatbestand.

Stadtv. Schranz sieht in dem Antrag der Koalition die Verhinderung, einen CDU Antrag zu beschließen. Der Preis ist gewünscht, aber nicht auf Initiative der CDU. Das ergibt sich zumindest aus der Formulierung des ersten Satzes des Beschlussvorschlages. Es gab keine Initiative des Integrationsrates, sondern einen Antrag der CDU. Was den formalen Teil anbelangt schlägt er vor, in seinem Antrag das Wort „beauftragt“ in „bittet“ zu verändern und das Wort „damit“ zu streichen.

Stadtv. Tüzün findet es nicht richtig, dass man mit der CDU nicht spricht und kurz vor der Ratssitzung einen eigenen Antrag einreicht. Ihm war ein breiter Konsens wichtig.

Frau BM Opitz findet die Idee gut und unterstützenswert. Wichtig ist, dass der Integrationsrat das selber in die Hand nimmt. Die Richtlinien sollten durch die  handelnden Personen erarbeitet werden.

Stadtv. Runkler sieht in dem Antrag der Koalition eine Brücke, die Angelegenheit wieder dahin zu führen, wohin sie gehört: in den Integrationsrat. Im Übrigen ändert ein Änderungsantrag nichts daran, dass es ein Antrag der CDU bleibt. Um dem Anliegen der CDU dennoch zu entsprechen, könnte er sich vorstellen, das Wort „beschließt“ durch das Wort „befürwortet“ zu ersetzen.

Stadtv. Große Brömer schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Die Urheberschaft der CDU kann bestehen bleiben, wenn der Text komprimiert wird.

Frau Erdas macht deutlich, dass die Initiative durch die CDU nie in Frage gestellt worden ist. Strittig waren lediglich die Rahmenbedingungen. In dem Antrag der CDU missfällt ihr die Formulierung, dass der Rat den Integrationsrat „beauftragt“. Das ist nicht möglich.

Stadtv. Schranz zitiert noch einmal den soeben von ihm vorgetragenen Änderungsvorschlag mit dem Hinweis, dass damit all dem, was in der Integrationsratssitzung vorgetragen worden ist, Rechnung getragen wird.

OB Wehling hinterfragt, welches Gremium über die Richtlinien beschließt.

Beig. Motschull beantwortet die Frage dahingehend, dass dieses Recht dem Integrationsrat zusteht.

Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass der Koalitionsantrag ausdrücklich aussagt, dass die Richtlinien dem Rat ebenfalls zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Das schließt eine Beschlussfassung durch den Integrationsrat nicht aus.

Nach weiteren Wortbeiträgen mit gleichem Inhalt wie oben dargestellt von Stadtv. Tüzün, Frau Stadtv. Wittmann, Ersten Beig. und Stk. Tsalastras , Frau Stadtv. Walther, Frau Stadtv. Stehr , Stadtv. Schranz und Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck, einigen sich die Mitglieder des Rates auf einen modifizierten Beschlussvorschlag des CDU-Antrages, der daraufhin durch OB Wehling zur Beschlussfassung aufgerufen wird.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt befürwortet die Einführung des „Integrationspreis der Stadt Oberhausen" ab 2016 und bittet den Integrationsrat der Stadt Oberhausen, Richtlinien zur Vergabe des Preises zu erstellen. Als Diskussionsgrundlage dienen hierzu die in der Anlage aufgeführten Richtlinien."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2454&TOLFDNR=99341&selfaction=print