18.05.2015 - 17.7.2 Änderungs- und Ergänzungsantrag vom 18-Mai-2015...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Stadtv. Tscharke erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Mit dem Antrag wird die Problematik aufgegriffen, Land und Bund in die Pflicht zu nehmen, die Kommunen angemessen mit Finanzmitteln bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu unterstützen. Kritisiert wird, wenn die Gelder des Bundes nicht 1:1 bei den Kommunen ankommen. Dabei könnte er sich auch mit dem Änderungsantrag der Koalition arrangieren, da er eine etwas deutlichere Gliederung enthält.

Stadtv. Zimkeit hält es für wichtig, in der Resolution ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Bund alle Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern bis zum Abschluss des Verfahrens übernehmen soll. Diese Aussage basiert auf einem Hinweis des Deutschen Städtetages. Insgesamt bewertet er den Antrag der Koalition als strukturierter und inhaltlich präziser. Deshalb sollte diesem zugestimmt werden.

Frau Stadtv. Walther ist relativ leidenschaftslos bei der Antwort auf die Frage, von wem das Geld kommt. Die Hauptsache ist, es kommt. Wichtig wäre ihr, dass nicht nur eine angemessene und gerechte, sondern auskömmliche Finanzierung erfolgt. Sie regt daher an, ihren Antrag einfließen zu lassen. Zudem sollten alle Oberhausener ParlamentarierInnen in ihren Gremien auf diese Unterstützung hinwirken.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen bekennt sich zu der Verpflichtung, Flüchtlinge aus Krisenge­bieten unterzubringen und zu versorgen. Er betrachtet es als eine humanitäre Selbstver­ständlichkeit für die Stadt, ihren Beitrag dazu zu leisten, Flüchtlinge aufzunehmen, ihnen Schutz und Fürsorge zu gewähren und sie in die Gesellschaft zu integrieren.

 

Der Rat der Stadt dankt den zahlreichen Oberhausenerinnen und Oberhausenern, die sich für Flüchtlinge engagieren und so einen wichtigen Beitrag zur Willkommenskultur in unserer Stadt leisten. Er verurteilt gleichzeitig jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Populismus gegenüber Flüchtlingen.

 

Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und damit wachsender Herausforderungen sowie steigender kommunaler Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen appelliert der Rat an Bund und Land, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Kommunen diese Aufgabe zu erleichtern.

 

Der Rat der Stadt erkennt das Mitte vergangenen Jahres beschlossene 1. Flüchtlings­paket des Landes, die Ende des vergangenen Jahres beschlossene finanzielle Unterstüt­zung des Bundes und die im Entwurf des Nachtragshaushaltes des Landes enthaltenen zusätzlichen Maßnahmen für Flüchtlinge ausdrücklich an. Mit Blick auf die weiterhin an­steigenden Flüchtlingszahlen muss sich der Bund über seine bisherigen Zusagen hinaus jedoch dauerhaft an den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Die entspre­chenden Zusicherungen auf dem jüngsten Flüchtlingsgipfel am 8. Mai 2015 müssen schnellstmöglich konkretisiert werden. An den Gesprächen darüber müssen die Kommu­nen beteiligt werden.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert daher vom Bund:

 

Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern bis zum Ab­schluss des Verfahrens vollständig zu übernehmen.

 

Sich in einem ersten Schritt dauerhaft an den Kosten für Flüchtlingsunterbrin­gung zu beteiligen, dazu seine Mittel mindestens zu verdoppelt und die Befris­tung seines Hilfspaketes auf zwei Jahre aufzuheben.

 

Sicherzustellen, dass durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal Asylverfah­ren zügig bearbeitet werden.

 

 

Der Rat der Stadt fordert daher vom Land:

 

Die Mittel für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auch 2016 wei­ter zu erhöhen.

 

Die Anzahl der Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen weiter zu erhöhen, um die Kommunen stärker zu entlasten.

 

Bundesmittel 1 zu 1 an die Kommunen durchzureichen.

 

in Zukunft nicht wie bisher nur für Asylbewerber, sondern auch für geduldete Flücht­linge Kosten zu erstatten.

 

die Pauschalerstattung des Landes über das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgrund aktu­eller Flüchtlingszahlen anstelle veralteter Stichtagszahlen zum 1. Januar des Vorjahres vorzunehmen."