18.05.2015 - 17.4 Antrag Fraktion DIE LINKE.LISTEFlüchtlingsschut...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für Stadtv. Karacelik wird eine Gesellschaft daran gemessen, wie sie mit Hilfsbedürftigen umgeht. Abschiebungen hingegen sind menschenverachtend und verwerflich. Die Forderungen der Linke.Liste nach einem Abschiebestopp fanden bisher kein Gehör. Solange das so ist, wird die Linke.Liste an Einzelfallprüfungen festhalten. In einem Brief haben OB Wehling und 14 weitere Oberbürgermeister die Ministerpräsidentin Frau Kraft aufgefordert, einen Erlass zurückzunehmen, der vor Abschiebungen bei besonders schutzbedürftigen Personen sorgfältige Einzelprüfungen vorsieht. Er fordert OB Wehling auf, seine Unterschrift unter den Brief an die Ministerpräsidentin zurückzuziehen.

OB Wehling teilt mit, dass das Hauptaugenmerk dieses Schreibens vom 10.03.2015 darauf lag, dass der Bund sich stärker seiner finanziellen Verpflichtung stellen muss. Stadtv. Karacelik hat sein Augenmerk hingegen nur auf einen Satz in diesem Schreiben gerichtet, der nach seiner Auffassung ohne Zusammenhang verzerrt wiedergegeben wurde. Es handelt sich um bestandskräftig festgestellte Ausreiseverpflichtungen. Das bedeutet, dass zuvor eine sehr ausführliche Prüfung stattgefunden hat, ob ein Grund für die Ausreise vorliegt. Unabhängig von dieser Rechtsgrundlage gab es in Oberhausen die Praxis, dass für die Härtefälle eine Lösung gefunden wurde. An dieser Praxis wird festgehalten.

Frau BM Opitz ist stolz auf das Netzwerk in Oberhausen, das sich um die ankommenden Flüchtlinge kümmert. Mit der Differenzierung: Echte Flüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge, denen zugeschrieben wird, Asylmissbrauch zu betreiben, werden gefährliche Ressentiments geschürt. Es gibt keine Flüchtlinge 1. und 2. Klasse. Durch die Einzelfallprüfungen sollen humanitäre Härten verhindert werden. Bei dem Erlass geht es darum, bei Abschiebung im Sinne der Menschlichkeit zu handeln. Darüber hinaus bedürfen Menschen, die unter einer jahrelangen Duldung stehen, einer besonderen Stärkung. Dieser Schutzstatus der langjährig Geduldeten erfordert Verbesserung. Letztendlich sind alle Flüchtlinge, die zu uns kommen, schutzbedürftig. Sie verlassen die ihnen vertraute Umgebung, Menschen, Sprache und Kultur.

Stadtv. Runkler hält das Anliegen an sich für unterstützenswert, auch wenn Stadtv. Karacelik mit seinen Äußerungen ein Zerrbild geschaffen hat. Er schlägt allerdings vor, den Antrag wie folgt umzustellen, ohne dass er an Substanz einbüßt:

oStreichung des 1. Absatzes

o3. Absatz wird zum ersten Absatz bei Streichung des letzten Satzes

o2. Absatz bleibt 2. Absatz

Stadtv. Tscharke bekräftigt, dass nach einer bestandkräftigen Entscheidung über eine Ausreisepflicht entsprechend gehandelt werden muss. Ansonsten wird das Recht beschädigt. Sonst kommt es dahin, dass die Situation für die Menschen, die zu Recht in Deutschland Asyl erwarten können, noch prekärer wird. Das haben die 15 Oberbürgermeister und Landräte sehr treffend in dem Brief beschrieben.

Dem Antrag der Linke.Liste kann nicht zugestimmt werden, wohl aber dem veränderten Beschlussvorschlag.

Stadtv. Zimkeit teilt die Position der CDU nicht, wenn gesagt wird, bei Rechtskraft muss schnellstmöglich abgeschoben werden. Das widerspricht auch nach seinem Kenntnisstand der Position der hiesigen Kirchen.

Frau Stadtv. Walther teilt die Auffassung ihrer Vorredner, dass in Oberhausen keine weitere Verschärfung der Abschiebpflicht vorgesehen werden soll. Sie vermisst allerdings in dem Antrag eine Aussage zu einer möglichst anders gehandhabten Abschiebepraxis. Insbesondere geht es ihr dabei um die sog. Nacht- und Nebelaktionen, bei denen ohne Vorankündigung die Menschen zwecks Ausreise abgeholt werden. Das sollte ebenfalls Bestandteil des Beschlussvorschlages sein.

Beig. Motschull rät davon ab, Verfahrensregeln zum Thema als Ratsbeschluss festzusetzen, denn es gibt durchaus Gründe, die vorgesehen Praxis weiterzuführen. Es ist durchaus in vielen Fällen  vorgekommen, dass Menschen bei Absprachen nicht mehr anzutreffen waren. In allen möglichen Konstellationen wurden regelmäßig Einzelfallprüfungen und Härtefallprüfungen durchgeführt. Diese Prüfungen haben ergeben, dass es manchmal sinnvoll ist, den Stichtag zur Abschiebung nicht genau zu nennen. Die sehr humane Handhabung der Ausländerbehörde sollte daher weiterhin so durchgeführt werden können, wie sie in Oberhausen Bestand hat.

Frau Stadtv. Walther weist darauf hin, dass dabei in Kauf genommen werden muss, dass ganze Schulklassen aufgeregt reagieren, wenn der Mitschüler plötzlich nicht mehr da ist.

Frau BM Opitz regt an, über den Antrag abstimmen zu lassen und ferner über das Thema Abschiebungsmodalitäten im Sozialausschuss zu diskutieren. 

Frau Stadtv. Walther befürwortet den Vorschlag. Sie bittet dann allerdings um weitere Informationen durch die Verwaltung zu folgenden Sachverhalten:

- Wann und wie oft tauchen Menschen unter, wenn sie von der Abschiebung erfahren?

- Wann und wie oft sind Klassen aufgelöst, wenn ein Mitschüler nicht mehr wiederkommt weil er abgeschoben wurde?

Beig. Motschull macht deutlich, dass sich die bisherige Praxis deutlich bewährt  und als human erwiesen hat. Er appelliert, diese Praxis auch weiter fortsetzen zu können.

Stadtv. Karacelik ist damit einverstanden, das Thema im Sozialausschuss zu diskutieren.

Beig. Motschull macht darauf aufmerksam, dass es zur Behandlung dieser Angelegenheit im Ausschuss eines Antrags bedarf. Allerdings muss er die Antwort auf die Frage offen lassen, ob das Thema: Abschiebeverfahren vor dem Hintergrund des ordnungsbehördlichen Charakters eher im Umweltausschuss oder im Sozialausschuss zu beraten ist.

OB Wehling sagt eine Klärung in der morgigen Sitzung des VV zu.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Thematik im Verwaltungsvorstand so bewertet wurde, dass die Zuständigkeit aufgrund der Zuordnung in der Zuständigkeitsordnung unter Textziffer 2.4/ Angelegenheiten der Asylsuchenden ungeachtet der Mitwirkung der Ordnungsverwaltung nicht beim Umweltausschuss, sondern beim Sozialausschusses liegen soll.

 

Frau Willemsen, Mitglied der Bürgerinitiative „Sperberstraße" sprach im Rat für 1000 betroffene Bürger. Sie hielt die Grünfläche an der Sperberstraße für ungeeignet, Flüchtlingen auf dieser Fläche in Containern unterzubringen. Als Alternative schlägt sie den RAG-Parkplatz vor. Zudem könnten Schulen und Kasernen umgebaut werde. Wer an Leib und Leben bedroht ist, wird froh sein, ein Dach über dem Kopf zu haben.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen fordert alle VertreterInnen der Stadt Oberhausen auf, sich für eine menschliche Flüchtlingspolitik einzusetzen. Die weitere Verschärfung der Abschiebepolitik gegenüber besonders diskriminierten Minderheiten durch eine Abschaffung von Einzelfallprüfungen würde dem diametral widersprechen.

Er widerspricht dabei insbesondere der Forderung, Einzelfallprüfungen für besonders schutzbedürftige Personen (also für Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, alte Menschen über 65, Kranke und Pflegebedürftige) abzuschaffen. Auch die Forderung, bei Abschiebungen weniger Rücksicht darauf zu nehmen, ob durch das Auseinanderreißen von Familien unzumutbare Härten für die Betroffenen entstehen, teilt der Rat der Stadt Oberhausen nicht."

 

 

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